Jens Mecklenburg

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Tourismus an der Küste im Aufwind

Unser aktueller Corona-Überblick
23. Juni 2020

Der Tourismus an der Küste nimmt Fahrt auf. Urlauber aus Gütersloh werden abgewiesen und der Bierabsatz ist im Sinkflug. Unser aktueller Corona-Überblick.

Tourismus an Küste nimmt Fahrt auf

Der Tourismus an der Küste nimmt weiter Fahrt auf – Urlauber können bald wieder von Niedersachsen nach Sylt in Schleswig-Holstein mit dem Katamaran reisen. Ab 4. Juli soll er dreimal wöchentlich von Cuxhaven starten und die Insel in knapp zweieinhalb Stunden erreichen, wie Sylt Marketing mitteilte. Helgoland sollen in den kommenden Wochen mehrere Schiffe täglich von Cuxhaven aus ansteuern. Die Verbindung ab Bremerhaven zur Insel wird zum 1. Juli aufgenommen.

Indes dürfen Tagestouristen ab diesem Montag auch wieder auf Ostfriesische Inseln reisen. Juist und Baltrum machen den Anfang, am Dienstag sollen nach bisherigem Stand Spiekeroog und Wangerooge folgen. Bislang war wegen der Corona-Pandemie mindestens eine gebuchte Übernachtung Voraussetzung.

Auf Wangerooge wird allerdings wegen des Sommerferienstarts in mehreren Bundesländern vom 25. bis 29. Juni sowie am 4. und 5. Juli wieder eine Beschränkung gelten. Langeoog lässt ab Dienstag zunächst nur jeweils 200 Tagesgäste auf die Insel – an Wochenenden gar keine. Norderney, das an manchen Tagen nach Angaben des Landkreises Aurich bis zu 4500 Tagesgäste zählt, soll für diese bis zunächst 30. Juni gesperrt bleiben. 

Was darf man, was noch nicht

Die Bundesländer können im Kampf gegen die Corona-Pandemie über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens weitgehend in eigener Verantwortung entscheiden. Hier der aktuelle Stand der Lockerungen in den norddeutschen Ländern.


Zusammentreffen


BREMEN 

Es können sich mehrere Angehörige aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen. In geschlossenen Räumen sind Veranstaltungen mit maximal 20 Personen möglich, wenn ein Hygienekonzept vorliegt. Bei Veranstaltungen im Garten, auf der Parzelle oder ähnlich umfriedeten Flächen im Freien liegt die Grenze bei 50 Personen. Für beide Fälle wird die einschränkende „Zwei-Haushalts-Regel“ aufgehoben.


HAMBURG 

Bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich wieder treffen, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.


MECKLENBURG-VORPOMMERN

Bis zu zehn Menschen mehrerer Haushalte dürfen sich wieder an öffentlichen Orten treffen.


NIEDERSACHSEN 

Seit Montag dürfen sich Gruppen von bis zu zehn Personen treffen – sind es Angehörige oder Mitglieder zweier Haushalte, dürfen es auch mehr sein.


SCHLESWIG-HOLSTEIN

Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen sowohl im privaten wie im öffentlichen Raum sind zulässig.


Feste und Veranstaltungen

BREMEN 

Erlaubt sind Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen unter freiem Himmel und bis zu 20 Personen in geschlossenen Räumen. Für beides ist ein Hygienekonzept nötig. In geschlossenen Räumen muss eine Teilnehmerliste geführt werden. Messen bleiben verboten.


HAMBURG 

In Hamburg sind sämtliche öffentliche wie nicht-öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen bis 30. Juni untersagt.


MECKLENBURG-VORPOMMERN

Die Obergrenze liegt für Veranstaltungen im Freien bei 300 Teilnehmenden. In geschlossenen Räumen dürfen maximal 100 Personen zusammenkommen. Familienfeiern mit bis zu 50 Gästen sind von dort an möglich, bei besonderen Familienfeiern wie Hochzeiten, Jugendweihen und Beerdigungen sind es 75 Menschen.


NIEDERSACHSEN 

Messen sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Für private Feiern zum Beispiel in einem Restaurant gelten die Kontaktbestimmungen mit der Obergrenze von zehn Personen, sofern es sich nicht ausschließlich um Angehörige oder die Mitglieder zweier Haushalte handelt.


SCHLESWIG-HOLSTEIN

Für öffentliche Veranstaltungen wie Tagungen und Kongresse sind im Außenbereich bis zu 250 Teilnehmende erlaubt und in geschlossenen Räumen maximal 100 – vorausgesetzt sie sitzen. Bei Messen und Märkten dürfen sich im Freien bis zu 100 Besucher unter Wahrung der Abstandsregeln gleichzeitig aufhalten. Familienfeiern sind im Freien für bis zu 50 Personen erlaubt, drinnen sind es nur 10 oder die Angehörigen zweier Haushalte. Ausnahmen gibt es bei Hochzeiten: Sitzen alle Gäste, dürfen es draußen 250 und drinnen 100 sein. In Gaststätten sind 50 Personen erlaubt. In keinem Fall darf getanzt werden.


Freibäder und Freizeitparks

BREMEN 

Freibäder können bei Vorlage eines Hygienekonzeptes generell geöffnet werden. Größere Freizeitparks gibt es nicht.


HAMBURG 

Freibäder dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Hamburg hat keine größeren Freizeitparks.


MECKLENBURG-VORPOMMERN

Freibäder, Hallen- und Spaßbädern dürfen wieder öffnen. Zuvor war dies eingeschränkt für den Vereinssport und Schwimmkurse möglich. Freizeitparks dürfen ebenfalls wieder öffnen.


NIEDERSACHSEN 

Freibäder, Hallenbäder und Freizeitparks dürfen wieder öffnen.


SCHLESWIG-HOLSTEIN

Freibäder und Freizeitparks können wieder öffnen. Mit entsprechendem Hygienekonzept dürfen auch Hallenbäder wieder Gäste empfangen.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze

BREMEN 

Hotels und Ferienwohnungen dürfen öffnen, Campingplätze ebenso.


HAMBURG 

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen.


MECKLENBURG-VORPOMMERN

Hotels und Ferienwohnungen sind geöffnet. Gleiches gilt für Campingplätze.


NIEDERSACHSEN 

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze sind geöffnet.


SCHLESWIG-HOLSTEIN

Ferienwohnungen, Hotels und Campingplätze dürfen öffnen.


Alkoholverbot in Szenevierteln

Das Außerhaus-Verkaufsverbot von Alkohol in beliebten Ausgehvierteln der Bremer Innenstadt ist zum Start am Freitagabend aus Sicht der Polizei gut umgesetzt worden. Die Kontrollen seien gut verlaufen, sagte eine Sprecherin der Bremer Polizeileitstelle. Am Samstagabend soll wieder kontrolliert werden.

Mit einem räumlich und zeitlich begrenzten Verbot des Außerhausverkaufs von Alkohol reagiert Bremen auf zunehmende Verstöße gegen die Corona-Kontaktregeln. Das Verbot gilt seit diesem Wochenende jeweils freitags und samstags sowie an Vorabenden von Feiertagen von 22.00 Uhr an. Betroffen sind Ausgehviertel am Weserufer (Schlachte), im Kneipenviertel („Viertel“) und im Bereich des Hauptbahnhofs. In Restaurants darf weiter Alkohol ausgeschenkt werden.


Auch der Alkoholverkauf auf der Hamburger Schanze wurde eingeschränkt.

Wegen Missachtung der Corona-Beschränkungen hatte die Hamburger Polizei am Wochenende auf der Schanze einige Lokale und Kioske schließen lassen. Hunderte Menschen versammelten sich hier an den sommerlichen Abenden, um unter freiem Himmel alkoholische Getränke zu sich zu nehmen. Dabei wurden die Abstandsregeln oft nicht eingehalten, wie die Polizei mitteilte.


Bierverkauf im Sinkflug

© Ingo Wandmacher

In der Corona-Krise wird in Deutschland immer weniger Bier verkauft. Nach der Steuerstatistik war es im Mai nicht einmal mehr halb so viel wie üblich. Die Steuereinnahmen beim Bier lagen bei knapp 21 Millionen Euro und damit rund 62 Prozent unter der Summe vom Mai 2019, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion hervorgeht.

Kneipen und Restaurants waren im März geschlossen worden, um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus einzudämmen. Seit Ende Mai werden die Beschränkungen gelockert. „Die gesellschaftlichen Auswirkungen auf den Alkoholkonsum, Alkoholmissbrauch und -abhängigkeit infolge der Covid-19-Pandemie sind derzeit noch nicht abschätzbar“, erklärte das Gesundheitsministerium. Auf den tatsächlichen Konsum ließen die Steuereinnahmen keinen Rückschluss zu, wohl aber auf den Getränkeabsatz.

Schon im April war deutlich weniger Bier verkauft worden als im Vorjahreszeitraum. Zugelegt hat dagegen im Mai der Verkauf von Schnaps. 

Bitte ein Pint

Bitte ein Pint! Nach mehr als drei Monaten Corona-Zwangspause könnten die beliebten englischen Pubs bald wieder öffnen. Noch am Montag wollte Premierminister Boris Johnson mit Ministern und Wissenschaftlern hinter verschlossenen Türen über eine Lockerung der Corona-Maßnahmen auch in der Gastronomie diskutieren. Johnson werde die Ergebnisse zeitnah vorstellen, bestätigte eine Regierungssprecherin. Viele Pubs gelten in Großbritannien als zweites Wohnzimmer, in denen man sich in geselliger Runde nach Feierabend zum Bier trifft. Gerade im Sommer stehen oft Menschentrauben vor den Eingängen und trinken ihr Pint, das etwas mehr als einem halben Liter entspricht.

Als Johnson in der zweiten Märzhälfte strenge Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie verkündete, wurde er beim Thema Pub-Schließungen fast theatralisch: „Ich weiß, dass wir etwas Außergewöhnliches machen. Wir nehmen das uralte und unveräußerliche Recht frei geborener Menschen, in den Pub zu gehen, weg.“ Die Geschäftsführerin des britischen Bier- und Pub-Verbandes, Emma McClarkin, warnte erst kürzlich: „47 000 Pubs und 2000 Brauereien in Großbritannien haben einen kritischen Moment erreicht und brauchen nun ein konkretes Datum, wann sie wieder öffnen können.“ Die Branche fürchtet den Verlust Hunderttausender Arbeitsplätze.

Schon seit Jahren kämpfen die Betreiber gegen ein Pub-Sterben vor allem in ländlichen Gebieten. Eine gesündere Lebensweise, die hohe Biersteuer und das Rauchverbot halten viele Briten vom Kneipenbesuch ab. In Städten war dort bislang hingegen oft kaum ein Platz zu bekommen.

Britische Medien rechnen nun damit, dass trotz Pandemie viele Pubs, Restaurants, Hotels und Friseurläden ab 4. Juli wieder ihre Dienste anbieten dürfen – aber wohl mit bestimmten Sicherheitsvorkehrungen. Die Maßnahmen gelten nur für England: Jeder britische Landesteil entscheidet über seine eigenen Maßnahmen im Kampf gegen das Virus.

Voraussetzung für die Pub-Öffnungen dürfte wohl sein, dass auch die bislang wegen der Pandemie geltende Zwei-Meter-Abstandsregel in England gelockert wird. Denn viele Betreiber halten den Betrieb von Pubs und Restaurants ansonsten für unrealistisch, sie fürchten viel zu geringe Umsätze. Im Gespräch ist eine Reduzierung um einen Meter.

Kritiker warnen hingegen vor verfrühten Maßnahmen: Großbritannien hat die meisten Corona-Todesopfer in Europa. Der Regierung wird zudem vorgeworfen, zu spät und falsch auf die Pandemie reagiert zu haben.


Usedom schickt Urlauber aus Gütersloh zurück

Auf der Urlaubsinsel Usedom sind am Montag 14 Menschen aus Corona-Risikogebieten aufgefordert worden, vorzeitig abzureisen. Sie müssen sich unverzüglich bei ihrem heimischen Gesundheitsamt melden, sagte Achim Froitzheim, Sprecher des Kreises Vorpommern-Greifswald. Beim Zahlen der Kurtaxe sei das Problem auffällig geworden.

Am Montag wurde ein Ehepaar aus Gütersloh aufgefordert, die Insel vorzeitig zu verlassen. Im nordrhein-westfälischen Kreis Gütersloh hatte es einen massiven Corona-Ausbruch in einer Fleischfabrik der Firma Tönnies gegeben. 

Laut Froitzheim sei von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Die 14 Fälle repräsentierten lediglich den Montag. „Dieses Thema betrifft die ganze Urlaubsregion Mecklenburg-Vorpommern. Natürlich schicken wir nur ungern Urlauber zurück, aber das ist unsere Aufgabe, das Heft des Handelns in die Hand zu nehmen.“

Froitzheim verwies auf die geltende Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Demnach dürfen Personen nicht einreisen oder bleiben, wenn sie aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt kommen, in denen in den vergangenen sieben Tagen vor Einreise die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist.

Laut Landesverordnung können aber auch Gäste aus Risikoregionen in Mecklenburg-Vorpommern Urlaub machen. Dafür müssen sie ein ärztliches Zeugnis vorlegen, das bestätigt, „dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 vorhanden sind.“