Jens Mecklenburg

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Beherbergungsverbote im Norden aufgehoben

Was treibt Corona an?
26. Oktober 2020

Gerichte hoben die Beherbergungsverbote für Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern auf. Dänemark macht Grenzen wieder dicht. Studie über die wichtigsten Corona-Treiber. Ein aktueller Corona-Überblick.


Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein aufgehoben

Schleswig-Holsteins Oberverwaltungsgericht hat das sogenannte Beherbergungsverbot von Touristen aus inländischen Corona-Hotspots gekippt. Es werde bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt, teilte das OVG am Freitag mit. Das Gericht in Schleswig gab damit Eilanträgen von zwei Hotelbetreibern aus Rostock statt, die auch mehrere Häuser in Schleswig-Holstein führen. 

Nach der bisherigen Beherbergungsregel der Landesregierung in Kiel dürfen Touristen aus Gebieten mit hohen Corona-Zahlen in Deutschland – ab 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen – nur dann im Norden in Hotels oder Ferienwohnungen übernachten, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Test vorlegen.

Bisher hatte das OVG das sogenannte Beherbergungsverbot bestätigt, anders als Gerichte in anderen Ländern. Ohne das Verbot könnten Touristen aus Risikogebieten unkontrolliert ins Land kommen, hatten die Richter argumentiert. Jetzt hieß es, die nur für Touristen geltende Regelung verstoße gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung. Zudem müssten schwere wirtschaftliche Nachteile für die Beherbergungsbetriebe abgewendet werden.

Das Gericht erklärte unter Verweis auf das Robert Koch-Institut (RKI), dass sich das Coronavirus zunehmend in privaten Haushalten und bei privaten Kontakten ausbreite, während Ansteckungen in Hotels eher selten seien. Insofern sei ein Beherbergungsverbot für Touristen eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung gegenüber solchen Personen, die nicht als Touristen, wohl aber zu privaten Zwecken, etwa zu Familienbesuchen, anreisten.

Maskenpflicht

In Schleswig-Holstein trat am Samstag die von der Landesregierung beschlossene Ausweitung der Maskenpflicht in Kraft. Es gibt schärfere Regeln in Restaurants, im Handel und auf Märkten. Demnach müssen Gäste und Beschäftigte in Gaststätten durchweg eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ausgenommen ist nur der Aufenthalt der Gäste am Tisch. Dies gilt für drinnen und draußen. Für Beschäftigte im Handel wird die Maskenpflicht ebenso festgeschrieben wie für Marktbeschicker und Kunden auf Wochenmärkten. Das Tragen eines Kunststoffvisiers (sogenannte Face Shields) reicht nicht mehr aus.

Nach dem kürzlichen Corona-Ausbruch in einem Hotel in Timmendorfer Strand mit 37 infizierten Mitarbeitern erließ der Kreis Ostholstein nun eine Maskenpflicht und andere Beschränkungen für das Ostseebad. Auch die Kreise Ostholstein, Dithmarschen, Stormarn und Pinneberg sowie die Stadt Neumünster haben schärfere Corona-Maßnahmen ergreifen müssen, weil der 7-Tage-Wert von 35 Infektionen überschritten wurde. In Neumünster wurde der verkaufsoffene Sonntag abgesagt.

„Nur, wenn wir vernünftig bleiben – und die weit überwiegende Mehrheit der Bevölkerung verhält sich so – können wir unsere und die Gesundheit anderer schützen und weitere Einschränkungen unserer persönlichen Freiheit vermeiden“, sagte der Regierungschef. Er bat um strikte Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln. „Tragen wir die Masken auch im Freien immer dann, wenn Mindestabstand nicht eingehalten werden kann“, fügte Günther hinzu. Jeder sollte auch prüfen, ob private Reisen und Zusammenkünfte wirklich notwendig sind.

Dänemark hat deutschen Urlaubern weitgehend die Einreise untersagt. Diese Regelung trat in der Nacht zum Samstag um Mitternacht in Kraft. Schleswig-Holsteiner sind allerdings ausgenommen, solange im nördlichsten Bundesland der Inzidenzwert der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den letzten 7 Tagen unter 30 liegt. 


Beherbergungsverbot in Mecklenburg-Vorpommern aufgehoben

Für Touristen aus inländischen Corona-Risikogebieten, die in Mecklenburg-Vorpommern Übernachtungen gebucht haben, gelten keine Beschränkungen mehr. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald gab am Dienstag den Eilanträgen von zwei Hotelbetrieben statt, die gegen die geforderten Corona-Negativtests geklagt hatten. Die Landesregierung habe keinen sachlichen Grund darlegen können, weshalb Beherbergungsgäste aus Risikogebieten anders zu behandeln seien als etwa Schüler, Studenten oder Berufspendler, teilte das Gericht zur Begründung mit. Die Vorschriften zu Einreise und Aufenthalt von Beherbergungsgästen seien daher teilweise außer Vollzug gesetzt worden, der Beschluss des Gerichts sei unanfechtbar.

Damit dürfen künftig auch Urlaubsgäste aus Risikogebieten ohne vorherigen Corona-Test anreisen und müssen auch nicht in Quarantäne. Zuvor war dies per Ausnahme nur Schülern, Studenten, Berufspendlern, Abgeordneten oder nahen Verwandten erlaubt.

Mit der Entscheidung des Gerichtes sind auch die von der Landesregierung geplanten neuen Einreisebestimmungen für Mecklenburg-Vorpommern Makulatur, noch ehe sie rechtskräftig beschlossen werden konnten. Nach heftiger Kritik aus der Wirtschaft hatten sich Landesregierung und Tourismusbranche des Landes am Samstag darauf verständigt, dass für Touristen aus deutschen Risikogebieten von Mittwoch an ein aktueller negativer Corona-Test ausreichen sollte, um im Nordosten Urlaub zu machen.

Die bislang zusätzlich geforderte Quarantäne von mindestens fünf Tagen und ein folgender zweiter Test sollten entfallen. Diese Regelung galt bislang nur in Mecklenburg-Vorpommern und war die bundesweit schärfste. Tagestouristen aus Risikogebieten sollen den Plänen zufolge Mecklenburg-Vorpommern weiterhin nicht besuchen dürfen. Und auch für Reisende aus ausländischen Risikogebieten bleiben die bisherigen Regeln in Kraft.

Das Urteil ist ein Rückschlag für die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.  Sie hatte noch vor kurzem argumentiert, das Oberverwaltungsgericht habe bisher bei jeder Klage bestätigt, „dass wir als Hochtourismusland mit Millionen von Touristen gute Gründe haben zu sagen, wir müssen den Reiseverkehr unter Kontrolle haben“. 

35 infizierte im Seeschlösschen

Im Grand-Hotel Seeschlösschen in Timmendorfer Strand sind fast alle Corona-Tests der rund 100 Mitarbeiter ausgewertet. Die Zahl der Infizierten stieg von drei auf 35. Wegen der Corona-Fälle in der Belegschaft war das bekannte Hotel in Timmendorfer Strand vom Gesundheitsamt des Kreises Ostholstein vorerst geschlossen worden. Den rund 200 Gästen des 5-Sterne-Superior-Hotels seien freiwillige Tests angeboten worden. Sie durften abreisen, sollen zuhause jedoch auf etwaig auftretende Symptome achten. 


Was treibt Corona an? 

Nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI) steckt sich ein Großteil der Menschen in Deutschland im privaten Umfeld mit dem Coronavirus an. Umso wichtiger seien Maßnahmen in diesem Bereich, betonte RKI-Präsident Lothar Wieler am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Berlin. Diese Einschätzung passt zu einem Bericht von US-Forschern im Fachblatt Science. Sie beschreiben drei Haupttreiber der Pandemie.

In dem Überblicksartikel betont das Team um die Epidemiologin Elizabeth Lee von der Johns Hopkins Bloomberg School of Public Health in Baltimore, dass ein Großteil der Sars-CoV-2-Infektionen vermutlich auf Haushalte entfällt. Die Autoren verweisen auf mehrere Studien, denen zufolge 46 bis 66 Prozent der Ansteckungen haushaltsbasiert seien. Eine große Untersuchung aus Südkorea kam nach der Analyse von mehr als 59 000 Fällen zu Schluss, dass die Ansteckungsgefahr in einem Haushalt sechs Mal höher ist als bei anderen engen Kontakten.

„Dies steht im Einklang mit der Tatsache, dass der Kontakt im Haushalt eine Hauptursache für die Übertragung anderer Atemwegsviren ist“, betonen die Autoren. Ein vergleichbar hohes Risiko hätten auch sonstige Einrichtungen mit engem Zusammenleben wie Gefängnisse, Sammelunterkünfte und Pflegeeinrichtungen.

Auch wenn sehr viele Ansteckungen auf private Haushalte und ähnliche Wohnsituationen entfallen, seien es doch die Virusübertragungen außerhalb davon, die verschiedene Haushalte miteinander verbindet, schreiben die US-Experten. Diese seien „essenziell für die Aufrechterhaltung der Epidemie“.

Ansteckungen in solchen Situationen hängen demnach von einem komplexen Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren ab. Eine wichtige Rolle spielen die sogenannten Superspreading-Events – also, wenn ein Infizierter bei einem Ereignis viele Menschen ansteckt, teilweise ohne selbst Symptome zu zeigen. Beispiele dafür waren in der Vergangenheit etwa Chorproben, Gottesdienste, Hochzeiten oder Fleisch-verarbeitende Betriebe. Dabei könne eine kleine Anzahl Menschen für sehr viele Infektionen verantwortlich sein. Die Forscher verweisen auf Studien, denen zufolge bei Sars-CoV-2 etwa zehn Prozent der Fälle 80 Prozent der Infektionen verursachten.

Der dritte Treiber, der die Pandemie aufrechterhält, ist demnach die interregionale bis internationale Verbreitung durch Reisende. Schon wenige Fernverbindungen könnten dafür sorgen, dass das Virus sich weltweit ausbreiten könne. „Das ist ein Grund, warum frühe Reiseverbote die globale Ausbreitung von Sars-CoV-2 nicht stoppen konnten, obwohl sie die Pandemie möglicherweise verlangsamt haben“, schreiben die Wissenschaftler. Dass Reisebeschränkungen funktionieren können, hätten die strengen Regeln in China gezeigt, durch die es gelungen sei, das Virus im Land einzudämmen.

Die Autoren des Überblicksartikels betonen zusammenfassend, dass die drei „Motoren der Übertragung“ Ansatzpunkte böten, um die Pandemie einzudämmen. Es müsse darum gehen, sowohl auf breiter Ebene die Ansteckung in Haushalten zu reduzieren als auch gezielte Maßnahmen gegen die anderen Infektionsfelder zu ergreifen.

Allerdings gebe es noch viele offene Fragen, betonen sie. „Das relative Übertragungsrisiko in verschiedenen Gemeinschaftsumgebungen wie Restaurants und Einzelhandelsgeschäften ist noch immer unklar, ebenso wie die Auswirkungen von Maßnahmen zur Eindämmung der Übertragung in diesen Kontexten“, schreiben sie abschließend. „Das Schließen dieser und anderer Wissenslücken wird klären, wie die Treiber der Übertragung zusammenwirken, welche die Pandemie nähren – und wie man zurückschlagen kann.“ 

Die Color Fantasy bleibt im Dock ©Oeivind Haug

Aida zieht positive Bilanz 

Die Rostocker Kreuzfahrtreederei Aida Cruises hat eine positive Bilanz ihrer ersten Tour nach coronabedingt siebenmonatiger Unterbrechung gezogen und plant weitere Fahrten. Die Kreuzfahrt mit der Aidablu entlang der italienischen Westküste mit rund tausend Gästen an Bord sei nach sieben Tagen in Civitavecchia, dem Hafen von Rom, zu Ende gegangen, sagte eine Unternehmenssprecherin. Das Schiff war aufgrund der Corona-Schutzvorkehrungen weniger als zur Hälfte belegt.

Die Reise stehe bis Mitte Dezember mehrmals auf dem Programm, hatte ein Sprecher zum Start der Tour gesagt. Weitere Italien-Kreuzfahrten seien geplant, hieß es nun. Voraussetzung für Passagiere sei ein Covid-19-PCR-Test mit negativem Testergebnis, der nicht älter als drei Tage sein dürfe. Anfang November solle eine Tour mit der Aidamar rund um die Kanarischen Inseln starten. Im März, hatte Aida Cruises wie die anderen Kreuzfahrt-Gesellschaften, die Reisen auf seinen 14 Schiffen eingestellt.


Color Fantasy bleibt im Dock 

Ab dem 4. November wird die MS Color Magic zwischen Kiel und Oslo mit neuem Fahrplan verkehren. Die MS Color Fantasy pausiert vorerst, bis sich die Infektionssituation und die staatlichen Vorgaben in Norwegen ändern.

Der notwendige Frachtverkehr zwischen Kiel und Oslo wird mit MS Color Magic und dem Frachtschiff MS Color Carrier sowie mit MS SuperSpeed 1 und 2 zwischen Hirtshals, Larvik und Kristiansand sichergestellt. Weiterhin bleiben Reisende aus Norwegen während der gesamten Reise an Bord, ohne in Kiel das Schiff zu verlassen. Die Reise von Passagieren aus Kiel ist derzeit aufgrund der Bestimmungen der norwegischen Regierung, wonach Deutschland als Risikogebiet eingestuft ist, nicht möglich.