Jens Mecklenburg

Herausgeber & Autor

Zum Portrait

Hotel in Timmendorfer Strand wegen Corona geschlossen

Mecklenburg-Vorpommern hebt Quarantäne Regeln für Touristen auf
19. Oktober 2020

Weil drei Mitarbeiter im Grand Hotel Seeschlösschen in Timmendorfer Strand positiv auf das Coronavirus getestet wurden, ist das Haus von den Behörden geschlossen worden. 200 Gäste müssen abreisen. 

Mehr als 100 Beschäftigte des Hotels müssen in Quarantäne – sie gelten laut Kreisverwaltung als Kontaktpersonen der Kategorie 1. Das heißt, sie hatten intensiven Kontakt mit den Infizierten. Sie alle werden jetzt auf das Coronavirus getestet – die Ergebnisse sollen in ein paar Tagen vorliegen. Auch ihre Familien müssen mit einer Quarantäne rechnen.

© Seeschlösschen

„Sämtliche 101 Mitarbeiter des Hotels, die in den letzten 14 Tagen dort tätig waren, sind als Kontaktpersonen der Kategorie 1 eingestuft worden“, sagt Kreissprecherin Carina Leonhardt.  „Alle Mitarbeiter befinden sich in der häuslichen Quarantäne. Für die positiv getesteten Mitarbeiter ist die häusliche Quarantäne auch für die mit ihnen im Haushalt lebenden Familienangehörigen angeordnet worden.“

Alle 200 Gäste des Hotels wurden als Kontaktpersonen der Kategorie zwei eingestuft. Das bedeutet, sie hatten keinen direkten Kontakt mit den infizierten Personen. Sie dürfen sich freiwillig testen lassen und sollen in den kommenden Tagen auf Symptome einer möglichen Infektion achten. In Quarantäne müssen sie nicht.


Mecklenburg-Vorpommern hebt Quarantäneregeln für Touristen auf

Mecklenburg-Vorpommern gibt seinen harten Kurs beim Beherbergungsverbot zumindest für Gäste aus inländischen Corona-Risikogebieten auf. Nach wochenlangem Streit und wenige Tage vor einem erwarteten Gerichtsurteil dazu einigten sich Landesregierung und Tourismusbranche am Samstag darauf, dass für Touristen aus deutschen Risikogebieten von Mittwoch an ein aktueller negativer Corona-Test ausreicht, um im Nordosten Urlaub zu machen. Die bislang zusätzlich geforderte Quarantäne von mindestens fünf Tagen und ein folgender zweiter Test entfallen. Diese Regelung galt bislang nur in Mecklenburg-Vorpommern, war die bundesweit schärfste und hatte für massive Kritik gesorgt.

Tagestouristen aus Risikogebieten dürfen Mecklenburg-Vorpommern jedoch weiterhin nicht besuchen. Und auch für Reisende aus ausländischen Risikogebieten bleiben die bisherigen Regeln in Kraft. „Für das Inland sehen wir, dass in den Risikogebieten jetzt Einschränkungen herrschen“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Deshalb seien Quarantäne und zweiter Test verzichtbar, nicht aber – anders als in vielen anderen Bundesländern – der erste Test. „Wir sind Tourismusland (…) und wir müssen weiter (…) für Sicherheit sorgen.“ Schwesig sagte, Tagestouren aus Risikogebieten ohne Übernachtung „sind weiterhin nicht möglich“. Und für Reisen aus Risikogebieten des Auslands bleibe es dabei, „dass es einen ersten Test geben muss, fünf Tage Quarantäne und dann einen zweiten Test zum Frei-Testen“. 

© Seeschlösschen