Jens Mecklenburg

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Zurück nach Westerland

Schleswig-Holstein wird wieder Urlaubsland
8. Mai 2020
© Ingo Wandmacher

Zurück nach Westerland: Schleswig-Holstein hebt das Einreiseverbot für Touristen wieder auf. Urlaub etwa in Timmendorfer Strand, in Sankt Peter-Ording oder auf Fehmarn wird damit ab dem 18. Mai wieder möglich. Wen es auf die Inseln zieht: Auch Hotelbetreiber und Vermieterinnen auf Föhr, Amrum und Sylt sowie auf den Halligen dürfen wieder Feriengäste empfangen. Restaurants dürfen ebenfalls ab dem 18. Mai unter Auflagen wieder öffnen – allerdings nur bis 22.00 Uhr.

„Es ist an der Zeit, das gesamte gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben unseres Landes in den Blick zu nehmen“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU). Auch der Besuch von Fitnessstudios und anderer Sport in Räumen ist ab 18. Mai wieder möglich. Zudem erlaubt das Land ab 18. Mai „Veranstaltungen mit Sitzcharakter“ mit bis zu 50 Teilnehmern. Dabei müsse aber klar sein, „wer ist da, wer sitzt auf seinem Platz“, sagte Günther.

Der Tourismus war in Schleswig-Holstein seit Mitte März praktisch auf null runtergefahren. Bereits seit Montag können aber Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper wieder in den Norden kommen.

Daniel Günther. © Staatskanzlei Schleswig-Holstein, Presse- und Informationsstelle der Landesregierung, Lizenz: CC4.0


Nicht unvernünftig werden

„Wir kommen jetzt in eine neue Phase“, sagte Günther. „Es ist für uns nicht an der Zeit, unvernünftig zu sein“. Die Abstandsregeln und Hygienevorschriften müssten eingehalten werden. Es sei durch die Lockerungen mit einer steigenden Zahl von Infektionen mit dem Coronavirus zu rechnen. „Das wird Realität sein.“ Deshalb gehe die Regierung „mit Augenmaß“ vor und werde dabei berücksichtigen, dass genügend medizinische Kapazitäten bereitstünden.

Bereits ab Samstag werden im nördlichsten Bundesland die Kontaktregeln gelockert. Dann dürfen sich auch die Mitglieder von zwei Hausständen treffen. Die Regelung gelte vorerst bis zum 5. Juni, sagte Günther.

Um die Besuche von Gästen aus Nachbarländern und Tagestouristen steuern zu können, verständigten sich die Regierungskoalition darauf, dass zur Vermeidung von Menschenansammlungen die Kreise für bestimmte Orte Beschränkungen des Tagestourismus anordnen können. „Das kann von Parkplatz-Sperrungen über digitale Ticketsysteme für Orte und Strandabschnitte bis zur Anordnung örtlicher Betretungsverbote für Tagestouristen reichen“, sagte Tourismusminister Buchholz.


Die wichtigsten Lockerungen im Überblick – ab 18. Mai können:

  • Beherbergungsbetriebe wie Ferienwohnungen oder Hotels mit voller Kapazität wieder öffnen. Allerdings nur unter Einhaltung von Auflagen und im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkungsregeln. Gemeinschaftsräume sowie Schwimmbäder und Saunabereiche bleiben geschlossen.
  • Gastronomiebetriebe unter Auflagen hinsichtlich Reservierung und Abstand wieder öffnen
  • Camping- und Wohnmobilstellplätze wieder genutzt werden, soweit sich die Gäste völlig autark versorgen können. Toiletten werden geöffnet. Duschen und Gemeinschaftsräume bleiben geschlossen.
  • alle Freizeit-Angebote – etwa Ausflugsschifffahrt oder Strandkorbvermietungen –wieder geöffnet werden, soweit Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
  • die Bäderorte nach Absprache mit den Kreisen wieder sonntags ihre Geschäfte öffnen – die derzeit ausgesetzte Bäderregelung tritt dann wieder in Kraft. 
  • Fahrschulunterricht – auch mit praktischer Ausbildung – ist weitestgehend wieder möglich. 
  • Tattoo-Studios, Kosmetikstudios und Massagepraxen dürfen – bis auf Gesichtsbehandlungen – wieder tätig werden.
  • Fitnessstudios unter Auflagen wieder öffnen.
  • Spielbanken, Spielhallen, Wettannahmestellen usw. unter Auflagen ebenfalls wieder öffnen.


Zu den Regelungen im Einzelnen:

Alle Betriebe haben ein Hygiene- und Sicherheitskonzept anzufertigen, in dem auch darzulegen ist, wie die Abstandsregeln eingehalten werden können. Dieses Konzept hat drei Tage vor Inbetriebnahme vorzuliegen. Es ist auf Nachfrage jederzeit den Ordnungsämtern offenzulegen oder den Gesundheitsbehörden anzuzeigen. 

Die Öffnung von Gaststätten ist auf eine Höchstzahl von gleichzeitig anwesenden Personen pro Gastraum beschränkt. Pro Gastraum sind maximal 50 Gäste zulässig. Grundsätzlich sind Tische für zwei Personen vorzusehen, allerdings dürfen Gruppen im Rahmen der Kontaktbeschränkungsregeln zusammensitzen. Zwischen den Gästegruppen ist ein Abstand von mindestens 1,50 Metern zwingend, was eine Platzierung Rücken an Rücken ohne Schutzwand ausschließt. 

Die Reservierung erfolgt unter Angabe sämtlicher Gästenamen, -anschriften und einer Kontakttelefonnummer. Die Gaststätten müssen um 22 Uhr schließen. Nach den Worten von Buchholz gelten die Regelungen für alle gastronomischen Betriebe, auch wenn diese nur Teil anderer Einrichtungen sind wie etwa in Tierparks, auf Sportanlagen oder in Bäckereien sowie Einzelhandelsgeschäften. 

Beim touristischen Vermietungsgeschäft müssen die Vermieter ein möglichst kontaktloses Ein- und Auschecken einschließlich der Schlüsselübergabe gewährleisten. 

Für Ferienwohnanlagen mit gemeinsamen Eingängen ist sicherzustellen, dass auf Begegnungs- und Aufenthaltsflächen wie Fluren, Treppenhäusern oder Parkplätzen der Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen oder Personengruppen eingehalten werden kann. Auch die Zimmerbelegung richtet sich nach den Regeln über die Kontaktbeschränkung. Gemeinschaftsräume und Schwimmbäder bleiben geschlossen. 

Die Ausflugsschifffahrt wird unter den für die gastronomischen Betriebe geltenden Voraussetzungen zugelassen.