Jens Mecklenburg

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Urlaub an Ost- und Nordsee

Was darf ich, was darf ich nicht
15. Mai 2020

Der Norden macht sich startklar für die ersten Reisenden an die Küsten. In den drei Küsten-Bundesländer gelten teilweise unterschiedliche Regelungen. Was ist zu beachten, wenn ich an die Ost- und Nordsee reisen möchte? Ein Überblick aus Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen.  

Mecklenburg-Vorpommern

Erst die Einheimischen, dann der Rest, lautet das Motto im nordöstlichen Bundesland. Für Besucher außerhalb des Bundeslandes geht es ab dem 25. Mai wieder los. Allerdings müssen Menschen aus Gebieten mit einer hohen Zahl von Neuinfektionen draußen bleiben – also aus jenen Landkreisen, die in einer Woche mehr als 50 Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner haben. Bei Zuwiderhandlungen drohen 500 Euro Ordnungsgeld. Hotels, Pensionen, Campingplätze und Vermieter von Ferienwohnungen sollen dies über die Postleitzahlen der Heimatorte anreisender Gäste kontrollieren.

Regelungen für Tagestouristen gibt es laut einem Sprecher des Wirtschaftsministers noch nicht. 


Strände 

Die Strände sind geöffnet. Abstandsregeln sollten eingehalten werden. Wenn es im Sommer an besonders beliebten Orten wie etwa Binz auf Rügen oder Zinnowitz auf Usedom zu eng wird, könnten Zulassungsbeschränkungen verhängt werden, sagt Tobias Woitendorf vom Tourismusverband des Landes. Dies sei allerdings eine Sache der Kommunen.


Gastronomie 

Seit dem 9. Mai sind die Restaurants für Gäste aus Mecklenburg-Vorpommern zwischen 6 und 21 Uhr wieder geöffnet. Tische (für maximal sechs Personen) müssen vorab reserviert, die Kontaktdaten eines Gastes angegeben werden. Gespeist werden darf nur sitzend und mit 1,50 Meter Abstand zu fremden Personen.


Unterkünfte 

Seit dem 1. Mai dürfen bereits Ferienhausbesitzer mit angemeldetem Zweitwohnsitz von außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns wieder einreisen. Alle anderen Besitzer von Ferienhäusern und Ferienwohnungen können ab 18. Mai kommen. Dann stehen alle Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Pensionen, Campingplätze für die Bewohner des Bundeslandes offen, ab 25. Mai dürfen alle anderen kommen. Dabei gilt eine Belegungsquote von 60 Prozent der Betten oder Schlafgelegenheiten auf Campingplätzen. Auch muss vorab gebucht werden. Auf den Campingplätzen müssen Mindestabstände eingehalten oder parzellierte Stellplätze einrichtet werden, die Sanitärbereiche bekommen Zugangskontrollen.

Woitendorf weist darauf hin, dass es vor dem 25. Mai Reisenden im Ernstfall passieren könne, dass ein Gastgeber sie trotz nachweisbarer Buchung zum Beispiel über einen Onlinevermittler nicht annehmen dürfe.

„Wir empfehlen Urlaubern daher dringend, diese Regelungen selbst dann zu beachten, wenn eine Reservierung formell auf der jeweiligen Website des Reiseanbieters möglich ist“, sagt er. „Darüber hinaus sollten Gäste nach Buchung so zeitnah wie möglich den direkten Kontakt zum Vermieter beziehungsweise Hotel suchen – schon allein, um die Details wie Anfahrt oder Check-in-Zeit zu besprechen.“

Bild von Peggy Choucair auf Pixabay

Schleswig-Holstein

In das Bundesland mit Nord- und Ostseeküste und Inseln darf ab Montag, 18. Mai, wieder „aus touristischen Zwecken“ eingereist werden – auch Tagestouristen sind willkommen. Die Landkreise können gegebenenfalls an besonders beliebten Orten oder Stränden den Tagestourismus einschränken, damit sich dort nicht zu viele Menschen aufhalten. 

„Mit den Beschlüssen legen wir ein hohes Maß an Verantwortung in die Hände aller“, sagt Tourismusminister Bernd Buchholz und appellierte an die Tourismusbranche sowie an die Gäste: „Jede und jeder von uns hat ein Stück weit selbst in der Hand, ob der Neustart gelingt. Denn das Virus ist noch lange nicht besiegt. Aber die Ausbreitung ist so weit in Schach gehalten, dass die Wirtschaft wieder Mut und Tritt fassen kann.“


Strände 

Ob in Sankt Peter-Ording an der Nordsee oder Grömitz an der Ostsee – überall gilt das Abstands- und Hygienegebot: zwei Meter Abstand halten und Hände waschen. Unter welchen Auflagen der Zugang erlaubt sein wird, ist noch offen – ein entsprechender Erlass steht aus. Eventuell könnte es Zulassungsbeschränkungen an besonders beliebten Stränden geben, dies liegt in der Verantwortung der Landkreise. Urlauber sollten sich vor Reiseantritt über die Gegebenheiten am Urlaubsort und beim Beherbergungsbetrieb informieren, empfiehlt der Tourismusverband des Landes.


Gastronomie

Ab 18. Mai dürfen die Gastronomen öffnen, wenn sie ein Hygienekonzept vorlegen und um 22 Uhr schließen. Pro Gastraum sind maximal 50 Gäste erlaubt, die Tische sollten für zwei Personen vorgesehen sein. Gäste müssen ihre Tische reservieren und ihre Kontaktdaten hinterlassen. Der Mindestabstand von 1,50 Meter muss eingehalten werden. Welche weiteren Auflagen gelten, ist noch nicht geklärt.


Unterkünfte 

Schon jetzt dürfen Eigentümer wieder in ihre Ferienwohnungen und Dauercamper auf ihre Stellplätze. Ab 18. Mai können auch Camper mit Wohnmobilen anreisen, sofern sie keine Küchen- oder Duschanlagen benötigen. Toiletten werden geöffnet. Auch alle anderen Übernachtungsgelegenheiten dürfen unter Auflagen öffnen – dabei sollte das Ein- und Auschecken möglichst kontaktlos geschehen, das Abstandhalten in den Gebäuden möglich sein. Betreiber der Unterkünfte müssen ein Hygienekonzept vorlegen. Auch hier ist offen, welche weiteren Auflagen gelten werden.

Freizeitangebote: Wenn Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden, dürfen auch weitere touristische Anbieter wie Strandkorbvermieter oder die Ausflugsschifffahrt wieder öffnen.

Niedersachsen 

Das Bundesland darf seit Montag, 11. Mai, wieder besucht werden – auch von Tagesgästen. Wer allerdings auf die ostfriesischen Inseln will, also etwa Borkum, Norderney, Wangerooge oder Juist, benötigt eine Buchung über mindestens sechs Übernachtungen in einer Ferienwohnung oder einem Ferienhaus.

„Die am Montag beginnende zweite Lockerungsstufe wird uns einige Freiheiten wiedergeben, sie ist aber auch mit Risiken verbunden“, sagt Wirtschaftsminister Bernd Althusmann. „Die Regeln für das Gastgewerbe sollen dazu beitragen, die Corona-Infektionszahlen auf niedrigem Niveau zu halten.“ 


Strände 

Die Strände sind frei zugänglich. Mindestabstände von zwei Metern müssen eingehalten werden – auch zwischen den Strandkörben.


Gastronomie

Innen- und Außenbereich dürfen seit dem 11. Mai wieder für Gäste öffnen. Allerdings nur die Hälfte ihrer Kapazitäten, damit auch ein Zwei-Meter-Abstand zwischen den Tischen eingehalten werden kann. Besucher sollten reservieren, damit es nicht zu Warteschlangen kommt. Zudem wurden Hygieneauflagen verhängt – so müssen die Gäste ihren Namen und eine Telefonnummer angeben, und das Servicepersonal muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen. 


Unterkünfte

Ferienwohnungen, -häuser und Campingplätze sind seit dem 11. Mai wieder geöffnet. Die Vermieter der Wohnungen und Häuser dürfen allerdings nur alle sieben Tage neue Gäste empfangen – auch wenn ihre Objekte dann einige Tage leer stehen. So soll die Fluktuation und damit die Infektionswahrscheinlichkeit niedrig gehalten werden. Die Campingplätze dürfen nur zu 50 Prozent ausgelastet sein. Außerdem gelten erhöhte Hygieneanforderungen an die Gemeinschaftseinrichtungen, insbesondere an die Sanitäranlagen. Dauercamper dürfen bereits seit dem 6. Mai anreisen.

Hotels, Pensionen und Jugendherbergen dürfen ab dem 25. Mai wieder öffnen. Auch hier gilt die sogenannte Wiederbelegungsfrist von sieben Tagen und eine maximale Auslastung von 50 Prozent. In Hotels wird es keine Büfetts geben. Niedersachsen erarbeitet noch ein Hygienekonzept.