Jens Mecklenburg

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Geflügelpest im Norden

Tiere müssen in den Stall
11. November 2020

Tausende Geflügelhalter in Schleswig-Holstein müssen ihre Tiere aus dem Freiland in Ställen unterbringen. Weil sich die Geflügelpest im Norden ausbreitet, hat das Land eine Stallpflicht angeordnet. Nach der Bekanntgabe dieser einschneidenden Maßnahme am Dienstag läuft die Umsetzung am heutigen Mittwoch auf Hochtouren an.

©Ingo Wandmacher

Federvieh wird eingesperrt

Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht hatte die Stallpflicht mit der dynamischen Ausbreitung des Virus begründet. Es gehe darum, ein Übergreifen auf Geflügelbetriebe so weit wie möglich zu verhindern, hieß es. Für die Halter von Freilandgeflügel sei die Stallpflicht hart, aber ein Ausbruch in einem Bestand wäre viel schlimmer. Dann müssten nämlich alle Tiere in der betroffenen Haltung gekeult werden. Bei der Geflügelpest-Epidemie von November 2016 bis Frühjahr 2017 wurden bundesweit mehr als 900 000 Tiere auf diese Weise getötet, davon 65 000 in Schleswig-Holstein.

Bis zum Ende dieser Woche soll die Stallpflicht landesweit umgesetzt werden. Bis Dienstag hatte die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, sieben Kreise im Norden und die Stadt Neumünster erreicht. Der Landesbetrieb für Küstenschutz zählte seit Beginn des Geschehens bereits mehr als 3000 verendete Wildvögel. In 115 Fällen wurde bis Dienstag das Virus mit Tests nachgewiesen. Betroffen waren bis dahin auch zwei kleine Haltungen auf Hallig Oland und im Kreis Segeberg.

Flächendeckende Aufstallungen können aus Sicht des Ministeriums in Kiel das Risiko einer Übertragung auf Haus- und Nutztierbestände deutlich einschränken. Ende Oktober hatte es im Norden den ersten Nachweis der Geflügelpest in diesem Herbst gegeben. Wann die Stallpflicht wieder aufgehoben werden kann, ist derzeit ungewiss und hängt von der weiteren Entwicklung ab. Eine Befristung gibt es momentan nicht.

©Ingo Wandmacher