Johanna Rädecke

Redakteurin

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Ostern an der frischen Luft

Was ist im Norden erlaubt, was verboten
9. April 2020

Bremen

Einfach mal raus, den schönen Tag im Grünen verbringen: Das ist in Bremen möglich. Nicht nur Spaziergänge und „Solo-Sportarten“ sind gestattet, sondern auch Tagesausflüge in Erholungsgebiete. Nur zu nahe kommen darf man sich nicht: Wie fast überall gilt ein Mindestabstand von 1,50 Metern. Sich mit mehreren Freunden zur Wanderung zu verabreden, ist verboten. Die Familie, die ohnehin zusammen wohnt, darf als Gruppe unterwegs sein, ansonsten maximal zwei Personen Wer sich nicht daran hält, zahlt 50 bis 150 Euro – pro Person.

(hier alle Bestimmungen für Bremen im Überblick)


Mecklenburg-Vorpommern

Familienbesuche „innerhalb der Kernfamilie“, also beispielsweise bei den Eltern, sind in Mecklenburg-Vorpommern nicht ausdrücklich verboten, sollten allerdings „auf das absolut unbedingt notwendige Minimum“ reduziert oder am besten gleich ganz gestrichen werden: Die Ostertage werden, so die eindringliche Bitte, am besten zu Hause verbracht. Ein Osterspaziergang – maximal zu zweit oder mit der Familie – ist möglich, ebenso eine Radtour, nicht jedoch ein Tagesausflug an die Küste oder an die Seen: Fahrten auf die Ostseeinseln Rügen, Usedom und Hiddensee, an die gesamte Ostseeküste sowie an die Mecklenburgische Seenplatte sind von Karfreitag bis Ostermontag untersagt – das gilt auch für Einheimische. Touristen aus anderen Bundesländern dürfen schon seit März nicht mehr einreisen. Selbst im eigenen Kleingarten darf man sich während der Ostertage nur aufhalten, wenn sich die Grünfläche „im eigenen Wohnumfeld oder in der gleichen Gemeinde“ befindet. „Verzichten Sie auf Privatreisen jeder Art, auch an Zweitwohnsitze“, lautet der eindringliche Appell der Landesregierung 

(hier alle Bestimmungen für Mecklenburg-Vorpommern im Überblick)

Hamburg

Manche Spaziergänger und Fahrradfahrer haben in den vergangenen Tagen unerlaubt eine Grenze übertreten: Nördlich des Stadtstaats ist Schleswig-Holstein und dort dürfen Touristen nicht mehr einreisen. Auch Radfahrer und Fußgänger wurden kontrolliert und zurückgewiesen. Das sorgte für Ärger und soll künftig nicht mehr vorkommen: Man habe sich mit dem Nachbarland darauf geeinigt, dass es nicht sinnvoll sei, Menschen zu überprüfen, die sich „im Nahbereich ihres Wohnorts an der Landesgrenze“ bewegten, teilte Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher mit. Touren in Richtung Nord- oder Ostsee dagegen müssen ausbleiben: Schleswig-Holstein duldet grundsätzlich keine Tagesausflügler, Mecklenburg-Vorpommern verhängt ein entsprechendes Verbot über die Ostertage. Innerhalb der Hamburger Stadtgrenzen sind Sport im Freien und Ausflüge in die Naherholungsgebiete erlaubt, allerdings nur mit maximal einer nicht zum Hausstand gehörenden Person. Hungrig sollte man nicht auf Wanderschaft gehen: Der Verzehr von Lebensmitteln in der Öffentlichkeit ist nicht gestattet 

(hier alle Bestimmungen für Hamburg im Überblick)


Niedersachsen

Im Unterschied zu vielen anderen Bundesländern bleiben auch in Niedersachsen private Besuche über die Feiertage möglich, wenn auch „auf ein absolut nötiges Minimum reduziert“. Möglichst klein und möglichst gleichbleibend sollte der Kreis derjenigen sein, die in der Wohnung oder im Garten zusammenkommen, heißt es in den Erläuterungen zu den Kontaktbeschränkungen. „Die hier denkbaren Konstellationen sind sehr unterschiedlich: Manche treffen sich mit ihren bereits ausgezogenen Kindern, andere mit nur einem engen Freund oder einer Freundin, wieder andere mit dem Ehepaar aus der Nachbarschaft.“ Große Familienfeiern oder Partys sind tabu, ebenso ein Kurzurlaub. Im Freien gelten dieselben Restriktionen wie in den meisten anderen Bundesländern: Ein Spaziergang ist mit den Mitgliedern des eigenen Haushalts oder maximal zu zweit erlaubt, auch auf dem Fahrrad oder Motorrad dürfen keine größeren Gruppen unterwegs sein. Ausflüge sind nicht verboten, die Möglichkeiten aber ohnehin bereits eingeschränkt: Die Inseln in der Nordsee sind seit 16. März für Touristen abgeriegelt, in den Küstenorten auf dem Festland sind ebenfalls Sperrungen möglich, sollte der Andrang der Sonnenhungrigen zu groß werden. So dürfen in den Landkreisen Aurich und Wittmund während der Ostertage keine Wohnmobile und Wohnwagen mehr auf öffentlichen Verkehrsflächen geparkt werden.

(hier alle Bestimmungen für Niedersachsen im Überblick)

©I ngo Wandmacher

Schleswig-Holstein

Noch mindestens bis 19. April besteht in Schleswig-Holstein ein Einreiseverbot für Touristen, Tagesausflügler und Zweitwohnungsbesitzer. Einreise-Verstöße kann die Polizei mit 150 bis 500 Euro ahnden. Wer sich schon in seiner Zweitwohnung aufhält, darf bleiben, sofern sich das Domizil nicht auf den Inseln befindet. Auch die Schleswig-Holsteiner können in den Ostertagen in ihrem Bundesland unterwegs sein, wie fast überall entweder allein oder zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts. Die Inseln und Halligen allerdings sind lediglich ihren Hauptbewohnern vorbehalten. Ausflügler sollten außerdem genügend Proviant einpacken. Nicht nur Restaurants und Cafés sind geschlossen, sondern auch Eis- und Imbissbuden. Für Familienbesuche im privaten Raum gibt es keine Beschränkungen – aber „die dringende Bitte, die Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren“. Deshalb sind auch Feiern und Partys verboten.

(Hier alle Bestimmungen für Schleswig-Holstein im Überblick)