Jens Mecklenburg

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Eierlikörstreit – Verpoorten verklagt NORIK

„Eieiei“ oder „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“
31. März 2023

„Eieiei Verpoorten“ – den Slogan hat vermutlich schon fast jeder einmal gehört. Dieser Wiedererkennungswert ist teuer erkauft. Die Konkurrenz soll davon nicht profitieren. Doch die NORDIK Edelbrennerei im Alten Land lässt sich das Eiern nicht verbieten.

© NORDIK

Es geht um das Ei 

Es geht, wie soll es anders sein, um das Ei: Am Düsseldorfer Oberlandesgericht wurde am Dienstag ein Streit zweier Eierlikörhersteller ausgetragen. Der Spirituosenfabrikant Verpoorten aus Bonn hat seinen Konkurrenten NORDIK aus dem niedersächsischen Horneburg verklagt. 

Das Vergehen der Niedersachsen, aus Sicht der Bonner: Sie haben fünf Eierlikörflaschen für fünf verschiedene Geschmacksrichtungen mit dem Zusatz »Ei, Ei, Ei, Ei, Ei« beworben. Dadurch sehen die Anwälte Verpoortens die Interessen ihrer Mandantschaft verletzt (Az.: I-20 U 41/22). 

Jahrzehntelang hatte diese in den Slogan »Eieiei Verpoorten« viel Geld investiert, um ihn unauslöschbar ins Gedächtnis von Millionen Deutschen zu brennen. Natürlich hatte sich Verpoorten diesen Slogan bereits 1978 als Wortmarke schützen lassen – die das Unternehmen noch heute eifrig nutzt. 

Daran lehne sich die niedersächsische Brennerei an und komme ihr zu nah, meinen die Klägeranwälte. Es geht um Abmahnkosten und eine etwaige Schadensersatzpflicht, sollte die Ei-Aufzählung als Ruf-Ausbeutung gewertet werden.

Ein Ei ist ein Ei ist ein Ei 

Doch das Gericht sah das anders. Nach vorläufiger, aber ziemlich unumstößlich wirkender Bewertung des Senats unter Vorsitz von Richter Erfried Schüttpelz ist der Abstand zwischen beiden Ei-Slogans ausreichend groß. Immerhin sei das Ei die Grundlage allen Eierlikörs und es könne „keinem Hersteller untersagt werden, auf diese Zutat hinzuweisen“. 

Das wollen die Kläger gar nicht bestreiten, aber normalerweise werde auf die Zutaten doch im Kleingedruckten auf der Rückseite der Flaschen hingewiesen. So prominent sei das Ganze doch eine „deutliche Anlehnung“, insistieren sie. 

Vor Gericht wird dann sogar klar, dass die Niedersachsen für ihre fünfmalige Eierei ebenfalls Markenschutz beantragt hatten, vor dem Bundespatentgericht damit aber scheiterten.  

Das Gericht in Düsseldorf findet weitere Unterschiede, die auf einen ausreichend großen Abstand beider Werbeauftritte hindeuten: So sei „Eieieiei“ gemeinhin ein Ausdruck der Überraschung – was der norddeutschen Ei-Aufzählung völlig abgehe. Als Symbol des Osterfests sei das Ei ebenfalls nicht von einem Unternehmen vereinnahmbar – und schließlich hätten die Niedersachsen bei ihrer Osterwerbung ein Nest voller Flaschen abgebildet. 

© NORDIK

„Wir kommen in der Gesamtwürdigung zu dem Ergebnis, dass wir einen Unterschied sehen und einen hinreichend großen Abstand“, machte das Oberlandesgericht unmissverständlich klar. Die Urteilsverkündung, die für den 27. April angesetzt ist, scheint nur noch Formsache. Verpoorten möchte sich erst nach der Urteilsverkündung uns gegenüber äußern. 

Hier bekommt man die Eierliköre von NORDIK

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