Jens Mecklenburg

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Deutschland kommt zu Ruhe

Die aktuelle Corona-Entwicklung im Überblick
17. März 2020

Mit drastischen Einschränkungen wollen Bund und Länder die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland bremsen. „Das sind Maßnahmen, die es so in unserem Lande noch nicht gegeben hat“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Montagabend in Berlin. Es gehe darum, soziale Kontakte zu verringern. Das wirtschaftliche Leben, die Energieversorgung und die medizinische Versorgung sollten aufrechterhalten werden, sagte Merkel. Das Gesundheitssystem solle nicht überfordert werden. Bund und Länder beschlossen einen insgesamt anderthalbseitigen Handlungskatalog, den Merkel komplett vorlas (siehe unten).

Die Umsetzung der nun beschlossenen Maßnahmen obliege den Ländern und Kommunen. „Natürlich wird es Kontrollen geben“, betonte die Kanzlerin, die nüchtern und gefasst auftrat. Sie hoffe, „dass es ein gewisses Einsehen der Menschen gibt“. Es sei beispielsweise sinnlos eine Schule zu schließen, wenn sich die gleichen Schüler dann woanders treffen. „Wir kommen desto schneller durch diese Phase hindurch, je mehr sich jeder einzelne an diese Auflagen und an diese Regelungen hält.“


Geschäfte dicht

Eine Vielzahl von Geschäften soll geschlossen, Gottesdienste sowie Treffen in Vereinen verboten und Spielplätze gesperrt werden, wie aus dem Beschluss der Bundesregierung und der Regierungschefs der Länder hervorgeht. Die Maßnahmen sollen ab sofort gelten.

Supermärkte und andere Läden, die zur Versorgung der Menschen dienen, sollen allerdings offen bleiben – wenn auch mit einer gewissen Steuerung, um Warteschlangen zu vermeiden. Ausdrücklich nicht geschlossen werden sollen auch Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen – aber auch Poststellen, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte oder der Großhandel. Verkaufsverbote für den Sonntag sollen ausgesetzt werden.

Der Beschluss sieht vor, dass Übernachtungsangebote im Inland nur noch zu „notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken“ genutzt werden sollen. „Das beinhaltet und bringt mit sich auch, dass es keine Urlaubsreisen ins In- und auch keine ins Ausland geben soll“, sagte Merkel.

Geschlossen werden sollen Bars, Restaurants, Clubs, Diskotheken sowie Kneipen, Theater, Opern, Konzerthäuser und Museen – dies ist in einigen Ländern bereits der Fall oder angekündigt. Dicht machen sollen außerdem Messen, Ausstellungen, Kinos sowie Freizeit- und Tierparks, außerdem Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen sowie Bordelle.


Kein Sport

Die EM wurde bereits um ein Jahr verschoben. Auch der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen solle geschlossen werden. Auch Spielplätze sollen gesperrt werden.

Außerdem sollen Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen verboten werden. Dies gilt auch für Kirchen, Moscheen, Synagogen und andere Glaubensgemeinschaften. Für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeheime sollen Besuchsregelungen erlassen werden.

Für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels soll das Risiko einer Verbreitung des Coronavirus durch eine Abstandsregelung für Tische sowie einer Reglementierung der Besucherzahl verringert werden.

Im Kampf gegen das Coronavirus hatte Deutschland am Montag an den Übergängen zu Österreich, Frankreich, Luxemburg und Dänemark sowie zur Schweiz mit strengen Grenzkontrollen begonnen. An einigen Grenzübergängen bildeten sich mit Beginn der Kontrollen am Montag um 8.00 Uhr längere Staus. Kleinere Straßen – etwa von Frankreich nach Baden-Württemberg – wurden komplett gesperrt.


Die vereinbarten Leitlinien der Bundesregierung und der Bundesländer

I. Ausdrücklich NICHT geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Vielmehr sollten für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.


II. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind

Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen

Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen

 Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen

Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen

der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen

alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center

Spielplätze.


III. Zu verbieten sind

Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen

Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.


IV. Zu erlassen sind

Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (z.B. Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kindern unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)

in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben

Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und –hinweise

Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können,

Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.