Johanna Rädecke

Redakteurin

Zum Portrait

Müssen Ungeimpfte vor der Tür bleiben?

2G-Modell für Hamburg
25. August 2021

Volle Kinos, Kneipen, Theater, keine Sperrstunde mehr: In Hamburg ist das von Samstag an wieder möglich – sofern die Veranstalter und Wirte das „2G-Optionsmodell“ wählen. Ungeimpfte bleiben dabei draußen.

Hamburg führt für Veranstalter und Gastronomen ein „2G-Optionsmodell“ ein. Wie der Senat der Hansestadt am Dienstag beschloss, dürfen diese ihre Dienstleistungen dann freiwillig nur noch für Geimpfte und Genese anbieten und werden im Gegenzug von nicht mehr erforderlichen Coronaschutzauflagen befreit.

Dadurch können sie etwa mehr Besucher einlassen oder eine freie Platzwahl ohne obligatorische Abstandsgebote anbieten. Offiziell gestartet wird das „2G-Modell“ am Samstag. Weiterhin können sich Veranstalter auch für das „3G-Modell“ entscheiden. Dieses bezieht Getestete und Ungeimpfte ein, unterliegt aber den bisherigen Corona-Einschränkungen.

Die „2G-Option“ richtet sich unter anderem an Theater, Kinos, Musikklubs, Messebetreiber, Restaurants, Hotels, Schwimmbäder und Fitnessstudios. Auch Veranstalter von Sportveranstaltungen mit Besuchern, Volksfesten oder Bildungskursen sollen sie nach eigener Abwägung anwenden können. In Innenräumen müssen sie aber vorerst weiterhin das Tragen medizinischer Masken vorschreiben. Der Senat kündigte scharfe Kontrollen an. Sollten Betreiber am Einlass nicht genau kontrollieren, drohen ihnen hohe Bußgelder.

Für Kinder und Jugendliche gelten Sonderregeln. Zunächst dürfen alle Unter-18-Jährigen an „2G-Veranstaltungen“ auch ohne vollen Impfschutz teilnehmen. Für Zwölf- bis 18-Jährige, die seit Kurzem laut offizieller Empfehlung ebenfalls immunisiert werden sollten, läuft diese Übergangszeit in sechs Wochen aus. Für Kinder unter zwölf Jahren, für die kein Impfstoff zugelassen ist, gilt sie weiter.

Eine Pflicht zur Nutzung der neuen Option besteht nicht. Anbieter können nach Angaben des Senats selbst entscheiden, ob sie diese künftig anwenden oder weiterhin nach den bisherigen Regeln für alle geöffnet bleiben. Dann greifen unter anderem schärfere Schutzauflagen oder auch Testpflichten für Veranstaltungsgäste.

Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher begründete die Einführung des Wahlmodells mit eindeutigen Unterschieden der Infektionsdynamik zwischen Geimpften und Ungeimpften. Geimpfte und Genesene hätten „keinen wesentlichen Anteil“ am Geschehen, sagte Tschentscher. Für sie dürften Beschränkungen deshalb schon aus rechtlichen Gründen nicht aufrechterhalten werden, weil sie aus Sicht der Pandemiebekämpfung nicht mehr erforderlich seien.

Dazu kämen weitere Argumente, etwa mehr Planungssicherheit für Betriebe, fügte Tschentscher an. Die „2G-Option“ werde auch bei neuerlichen „Rückschritten“ in der Pandemiebekämpfung und einem weiteren Anstieg der Infektionszahlen nicht „infrage gestellt“ werden. Dann drohten allerdings Beschränkungen für Ungeimpfte, betonte der Bürgermeister. Die derzeitige vierte Coronawelle sei anders als die zweite und dritte eine „Welle der Ungeimpften“.