Jens Mecklenburg

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Weiter Test-Pflicht für Ungeimpfte in Restaurants

Die Bunde-Länder-Beschlüsse für Gastronomie & Hotellerie
11. August 2021

Im Kampf gegen eine neue große Corona-Welle müssen sich Nicht-Geimpfte auf mehr Testpflichten im Alltag einstellen – und Schnelltests ab 11. Oktober in der Regel auch selbst bezahlen. Das beschlossen Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten am Dienstag. Bund und Länder riefen außerdem eindringlich dazu auf, dass sich auch nach den Ferien noch viel mehr Bürger impfen lassen, um einschneidendere Beschränkungen im Herbst und Winter abzuwenden. «Wir müssen versuchen, mit leichten Maßnahmen zu reagieren, um so ganz dramatische Maßnahmen möglichst zu verhindern», sagte Merkel.

«Wer nicht geimpft ist, muss sich absehbar regelmäßig testen lassen, wenn er in Innenräumen mit anderen Menschen zusammentrifft», heißt es im Bund-Länder-Beschluss. Denn das Infektionsgeschehen steigt nach dem niedrigen Niveau des Sommers inzwischen rasch wieder. Die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen liegt laut Robert Koch-Institut (RKI) nun bei 23,5 – am Vortag hatte die Sieben-Tage-Inzidenz noch bei 23,1 gelegen, beim jüngsten Tiefststand vor gut einem Monat 4,9.


TESTEN

Sich vor einem Restaurantbesuch oder der Urlaubsreise mal eben testen zu lassen, wird absehbar komplizierter – durchaus auch als Anstoß für mehr Impfungen, die ja gratis sind und extra Tests meist überflüssig machen. Da mittlerweile allen ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden könne, sei eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Steuerzahler nicht angezeigt, heißt es im Beschluss. Gratis sollen Schnelltests nur noch für jene zu haben sein, die sich nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt wie Schwangere und Unter-18-Jährige.

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller sagte: «Es ist richtig, diesen Schritt zu gehen.» Tests ließen sich leicht durch Impfen umgehen – dafür sind nun acht Wochen Zeit. Wer das Angebot nicht annehme, könne nicht erwarten, dass die Solidargemeinschaft die Kosten trage. Der Bund finanziert seit März mindestens einen Schnelltest pro Woche für alle, das kostete schon mehr als drei Milliarden Euro. Künftig soll ein «angemessener Preis» selbst zu zahlen sein, hatte die Bundesregierung erläutert. Zur Orientierung: Für Testanbieter wurde die Vergütung zum 1. Juli auf 11,50 Euro für Sachkosten und das Testabnehmen gesenkt.


IMPFEN

Bund und Länder senden einen dringenden Appell, jetzt leicht erreichbare Impfgelegenheiten anzunehmen – und zwar schnellstmöglich. «Wer im Herbst einen vollständigen Impfschutz haben möchte, muss jetzt mit der Impfung beginnen», heißt es im Beschluss. Vollständig geimpft sind 55,1 Prozent aller Einwohner. Für einen Grundschutz der ganzen Gesellschaft reicht das aber auch wegen der ansteckenderen Delta-Virusvariante noch nicht, wie Merkel deutlich machte. Es wäre gut, «deutlich über 70 Prozent und hin zu 80 Prozent zu kommen», was im Augenblick aber nicht gesichert sei. Die Kanzlerin bat auch die mehr als 50 Millionen schon Geimpften, bei anderen dafür zu werben.


SCHUTZMAßNAHMEN

Für alle bleiben soll der bekannte Basis-Schutz mit Abstand, Hygiene und Maskenpflicht in Bussen, Bahnen oder Geschäften. Als einheitliches Instrument soll spätestens ab 23. August zudem die «3G-Regel» für den Zugang zu bestimmten Innenräumen greifen: Hinein oder teilnehmen kann nur, wer geimpft, genesen oder frisch negativ getestet ist. Gelten soll dies etwa für Kliniken, Pflegeheime, Innengastronomie, Veranstaltungen drinnen, beim Friseur, in Fitnessstudios, Sporthallen oder Schwimmbädern. Bei Beherbergungen soll ein Nachweis bei der Anreise und – für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene – dann zwei Mal pro Woche ein Test erforderlich sein.

Möglich sind Schnelltests, die nicht älter als 24 Stunden sind – oder genauere PCR-Tests, die bis zu 48 Stunden zurückliegen können. Ausgenommen sind Schüler ab 6 Jahren, die ohnehin regelmäßig getestet werden. Die Länder sollen die 3G-Regel bei entspannter Corona-Lage aussetzen können – solange in einem Landkreis die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen stabil unter 35 liegt – oder ein anderes Warn-System im Land mit weiteren Faktoren ein vergleichbar niedriges Infektionsgeschehen widerspiegelt. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder ließ erkennen, dass eine Debatte über Zugänge nur für Geimpfte und Genesene («2G») wohl bald folgen

dürfte. «Wir testen seit einem Jahr wie die Weltmeister», sagte der CSU-Chef. Die Erfahrung zeige aber auch: Testen alleine reiche nicht.


DER CORONA-RAHMEN

Bestehen bleiben soll die «epidemische Lage von nationaler Tragweite» als wichtige Rechtsgrundlage für diverse Corona-Maßnahmen. Bund und Länder bitten den Bundestag, sie über den 11. September hinaus zu verlängern. Das Parlament hatte das zuletzt am 11. Juni getan – ohne erneutes Votum würde die Sonderlage nach drei Monaten auslaufen. Sie gibt dem Bund das Recht, direkt Verordnungen etwa zu Tests und Impfungen zu erlassen. Auch Maßnahmen der Länder wie Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen beziehen sich laut Infektionsschutzgesetz auf die Feststellung dieser Sonderlage.

Vertagt haben Bund und Länder konkrete Schlüsse aus Diskussionen, neben der Zahl der Neuinfektionen auch weitere Faktoren bei Auslöseschwellen von Corona-Maßnahmen einzubeziehen. Merkel machte deutlich, dass dies ausgehend von der Impfquote als zentralem Faktor derzeit schwierig zu bestimmen sei. Vorerst sollen laut Beschluss «alle Indikatoren» beobachtet werden, insbesondere die Inzidenz, aber auch die Impfquote, schwere Krankheitsverläufe und die Belastung des Gesundheitswesens. Es gehe um eine knifflige Frage, sagte Söder. Es sei «noch keine Glücksformel» gefunden, die alles ins Lot bringe.

Gastgewerbe bewertet die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz zwiespältig

Die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz beurteilt der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern zwiespältig. „Wir hätten uns mehr Mut zu mehr Selbstverantwortung und weniger Verbote gewünscht“, so Präsidentin Angela Inselkammer: „Positiv ist, dass kein erneuter Lockdown thematisiert wurde. Das klare Bekenntnis, dass eine Schließung des Gastgewerbes zumindest für Geimpfte und Genesene definitiv ausgeschlossen ist, ist ein wichtiges Signal an alle Unternehmer und Beschäftigte.“

Positiv gewertet wird auch, dass es für Getestete keine Zugangsbeschränkungen zu gastgewerblichen Betrieben gibt. „Hier wurden unsere Argumente, dass es keine weitere einseitige Benachteiligung unserer Branche geben dürfe, ernst genommen“, so Inselkammer, „ein Zugang nur für Geimpfte und Genesene wäre auch rechtlich bedenklich gewesen“. Auch die Zusage zur Verlängerung der

Überbrückungshilfen und dem erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld sind wertvoll.

Kein Verständnis haben wir hingegen, dass der Maßstab für verschärfte Zugänge erneut einzig und allein der 7-Tage-Inzidenzwert sein soll. Es wird zwar von weiteren Faktoren geredet, aber entscheidend für die 3G-Regel ist der Inzidenzwert. „Hier bleibt auch nach eineinhalb Jahren Pandemie alles beim Alten. Die Frage ist nur, ob das Alte angesichts neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse immer das Bessere ist“, so Inselkammer. Das in diesem Zusammenhang der Inzidenzwert von 50 auf 35 sogar herabgesetzt wurde, ist nicht nachvollziehbar. Die Frage wird zudem sein, wie die Testinfrastruktur ab Oktober aufrechterhalten werden soll. Auch wenn Tests kostenpflichtig sind, so müsse ja zumindest die Möglichkeit für die Bürger bestehen bleiben, insbesondere für diejenigen, die sich nicht impfen lassen können. Nachdem laut Beschluss mittlerweile jedem Bürger ein Impfangebot gemacht werden kann, bleibt zudem die Frage, wie lange Grundrechtseinschränkungen noch gerechtfertigt sind.