Johanna Rädecke

Redakteurin

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Dänemark und Norwegen sind jetzt Corona-Hochrisikogebiete

Quarantänepflicht für ungeimpfte Reiserückkehrer
21. Dezember 2021

Das Robert-Koch-Institut (RKI) stuft Dänemark, Norwegen und Frankreich als Hochrisikogebiete ein. Der Grund dafür sind vergleichsweise stark steigende Corona-Inzidenzen. Für Urlauber bedeutet das: Sie müssen sich nach der Rückkehr für zehn Tage in Quarantäne begeben, sofern sie nicht nachweislich vollständig geimpft oder genesen sind. Nach frühestens fünf Tagen können sie sich frei testen.

Wer für die kommenden Wochen einen Urlaub in Dänemark geplant und zum
Beispiel ein Ferienhaus gemietet hat, sollte auf einen vollständigen Impfschutz gegen Corona achten. Nicht Geimpfte oder Genesene müssen sich auf zehn Tage Quarantäne nach der Rückkehr einstellen – mit der Möglichkeit, sich nach fünf Tagen frei zu testen. Zudem müssen Urlauber ihren Impf- oder Genesenennachweis vor der Einreise nach Deutschland über das Uploadportal der Digitalen Einreiseanmeldung hochladen. Wer sich entschließt, lieber zuhause zu bleiben, muss mit Stornierungskosten rechnen – es sei denn, bei der Buchung wurde eine kostenfreie Stornierung mit dem Vertragspartner schriftlich und verbindlich geregelt.


Darum müssen sich Urlauber auf Stornierungskosten einstellen

„Die Erfahrung aus den letzten zwei Jahren zeigt, dass sich Vermieter von Ferienunterkünften nur in Ausnahmefällen auf eine kostenfreie Stornierung einlassen“, sagt Kerstin Heidt, Juristin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Gute Chancen auf eine kostenfreie Stornierung haben Urlauber nur bei Pauschalreisen. Eine Pauschalreise liegt vor, wenn mindestens zwei unterschiedliche Reiseleistungen für eine Reise zusammen gebucht wurden. Dazu gehören zum Beispiel Flüge, Busfahrten, Unterkünfte oder Mietwagen. Die Einstufung als Hochrisikogebiet ist verbunden mit einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für die betreffenden Länder. Diese ist die Voraussetzung für den Anspruch auf kostenfreie Stornierung bei einer Pauschalreise.

Kopenhagen


Das können Dänemark-Urlauber bei einer Stornierung tun

Bei Einzelbuchungen wie der Miete eines Ferienhauses gilt die Regelung für kostenfreie Stornierungen bei Pauschalreisen nicht. Wer den Urlaub absagen will oder muss, nimmt am besten direkt Kontakt mit dem Vertragspartner auf. Oft lässt sich eine einvernehmliche Lösung finden. Möglich wäre zum Beispiel eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt oder zu einem anderen Ort. Die Verbraucherzentrale bietet hier kostenfreie Musterbriefe zu Corona-bedingten Stornierungen an.

Teil-Lockdown in Dänemark

Wegen der hohen Ansteckungsgefahr hat die dänische Regierung laut übereinstimmenden Medienberichten weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens angekündigt, die zunächst für die kommenden vier Wochen gelten sollen. Demnach bleiben Museen, Theater, Kinos, Kasinos, Messezentren, Bürgerhäuser, Zoos, Vergnügungsparks und Veranstaltungslokale geschlossen. Geschäfte und Restaurants müssen die Anzahl ihrer Kunden verringern.