
Ein Likör, der kein Ei enthält, darf „Likör ohne Ei“ heißen. Das hat das Landgericht Kiel in einem Streit zwischen dem Schutzverband der Spirituosen-Industrie und einem kleinen Produzenten aus dem schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg entschieden.
Die Kammer habe den Antrag für unbegründet gehalten, sagte der Sprecher des Landgerichts, Markus Richter, nach der Verkündung. Sie halte die Formulierung für unproblematisch. Europarechtliche Verbraucherschutzvorschriften stünden dem nicht entgegen. „Weil es eben nicht Eierlikör ist“, sondern gerade eine Abgrenzung gegenüber dem Begriff Eierlikör sei, sagte Richter.
Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen dem Schutzverband der Spirituosen-Industrie und dem kleinen Unternehmen Nachlass Warlich GmbH aus Henstedt-Ulzburg. Dessen Inhaber Ole Wittmann vertreibt neben klassischem Eierlikör auch eine vegane Variante auf Sojabasis – eben den „Likör ohne Ei“.
Verband will in Berufung gehen
Der Verband sah darin einen Verstoß gegen die EU-Spirituosenverordnung, die geschützte Bezeichnungen wie „Eierlikör“ nur für Produkte mit entsprechenden Zutaten zulässt. Schon die Bezugnahme auf Eier sei unzulässig, argumentierte der Verbandsanwalt Christofer Eggers: „Das ist die Anspielung, die das Gesetz verbietet.“ Der Anwalt kündigte für den Verband bereits an, in Berufung gehen zu wollen. Das Landgericht sei zu dem Ergebnis gekommen, dass mit einer verbotenen Anspielung nur eine vereinnahmende Anspielung gemeint sei, nicht aber eine abgrenzende Anspielung. Das weicht nach Eggers Angaben von bisher vorliegenden Urteilen zu dieser Frage ab.

Hersteller sieht Verbraucher nicht getäuscht
Unternehmenschef Ole Wittmann hingegen betonte, der Name sei eindeutig und nicht irreführend: „Der Likör ohne Ei kann schon per Begriff überhaupt gar kein Eierlikör sein, weil das Wort Eierlikör darin gar nicht vorkommt und ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass kein Ei enthalten ist.“
Unternehmer Ole Wittmann kann seinen „Likör ohne Ei““ weiterhin verkaufen.
Zur Finanzierung der Prozesskosten hatte der Unternehmer sogar eine Sonderedition seines Produkts herausgebracht – mit leicht verändertem Etikett: Eine Hahnenfeder verdeckt dort den letzten Buchstaben, sodass nur noch „Likör ohne E“ zu lesen ist. Nachlass Warlich GmbH muss allerdings 5.000 Euro an den Verband zahlen, weil es zu einem Detail des Streits eine Unterlassungserklärung abgegeben und dagegen verstoßen hatte.




