Jens Mecklenburg

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Neue Corona-Regeln

Was Bundestag, Länder und Regierung beschlossen haben
19. November 2021

Angesichts der Corona-Welle mit Rekord-Infektionszahlen kommen neue Alltagsauflagen auf Millionen Bürger zu. Weitreichende praktische Folgen könnten die Beschlüsse von Bundestag, Bundesländern und Bundesregierung vom Donnerstag für Ungeimpfte haben. Ein Überblick.

So sollen dort, wo eine bestimmte Anzahl an Corona-Patienten ins Krankenhaus eingewiesen wird, nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zu Freizeitveranstaltungen, Gastronomie und Hotels haben (2G). Einige Bundesländer haben solche Regelungen bereits.

Der Bundestag beschloss außerdem Pläne von SPD, FDP und Grünen, die 3G-Vorgaben am Arbeitsplatz, in Bussen und Bahnen vorsehen: also Impfung, Genesung oder Test. Die Zustimmung des Bundesrats am Freitag blieb zunächst offen, da es Vorbehalte in der Union gab. Mehrere Länder kündigten am Abend aber ein Ja an. Die Bundesländer baten den Bund zudem, in bestimmten Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen eine Impfpflicht für alle einzuführen, die Kontakt zu besonders gefährdeten Personen haben.

«Es ist wirklich absolute Zeit zum Handeln», mahnte die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eindringlich. Sie sprach von einer dramatischen und «wirklich besorgniserregenden» Infektionssituation. SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz kündigte für den Winter «einschneidende Maßnahmen» an. Es gelte nun, als Land zusammenzuhalten. Bisher Nicht-Geimpfte sollten sich «einen Ruck» geben und sich impfen lassen. Merkel betonte: «Wir wissen, und das ist bedauerlich, wir könnten besser dastehen, wenn die Impflücke nicht so groß wäre.»

Um die Ausbreitung des Virus in den Griff zu kriegen, legten Bund und Länder neue Grenzwerte für Beschränkungen fest. Ausschlaggebend ist künftig die Hospitalisierungsrate. Der Wert gibt an, wie viele Corona-Infizierte pro 100 000 Menschen in den vergangenen sieben Tagen ins Krankenhaus kamen.

Liegt die Rate über drei, soll in dem Bundesland für Freizeiteinrichtungen, Kultur- und Sportveranstaltungen, Gastronomie und bestimmte Dienstleistungen flächendeckend 2G gelten. Zutritt haben dann nur Geimpfte und Genesene. Steigt die Krankenhaus-Rate auf mehr als sechs, sollen Geimpfte und Genesene in bestimmten Einrichtungen wie Diskotheken, Clubs und Bars zusätzlich einen Test vorlegen (2G plus).

Derzeit liegt die «Hospitalisierungs-Inzidenz» in 12 der 16 Bundesländer über drei, lediglich Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und das Saarland wären also nicht betroffen. In drei Ländern liegt der Wert über sechs: in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Bayern.

Spitzt sich die Lage noch mehr zu, sollen die Länder laut Merkel auch wieder Kontaktbeschränkungen einführen. Dabei reiche der vom Bundestag beschlossene Maßnahmenkatalog ihrer Meinung nach nicht aus, sagte Merkel. Man habe sich aber geeinigt, diesen Katalog zeitnah zu überprüfen. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) betonte, diese Evaluierung – spätestens am 9. Dezember bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz – sei für die unionsgeführten Bundesländer elementar.


Künftig nach Aussage von SPD, Grünen und FDP nicht mehr möglich:

– Ausgangsbeschränkungen

– umfassende Schul- und Kitaschließungen

– umfassende Verbote oder Beschränkungen von Reisen, Übernachtungsangeboten und Gastronomie

– umfassende Verbote von Demonstrationen, Versammlungen oder Gottesdiensten

– umfassende Schließung oder Beschränkung bei Geschäften und Betrieben (gilt auch für Gastronomie und Hotels)

– Verbote von Sportausübung

Voraussichtlich nur noch möglich mit Zustimmung der Landesparlamente:

– Verbote oder Einschränkungen von Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen

– Verbote oder Einschränkungen des Betriebs von Freizeit- oder Kultureinrichtungen

– Verbote oder Einschränkungen von Alkoholkonsum und -Verkauf in bestimmten öffentlichen Bereichen

– Unionsgeführte Bundesländer fordern hier mehr Möglichkeiten


Sonderfall:

Für die in den beiden Absätzen zuvor genannten Maßnahmen, die künftig nicht mehr oder nur eingeschränkt angewendet werden dürfen, soll es eine Übergangsfrist nach dem Auslaufen der epidemischen Lage am 25. November geben: Bis maximal 15. Dezember sollen sie für die Länder noch weiter anwendbar sein.

Weiterhin möglich mit Verordnung durch Landesregierung:

– Kontaktbeschränkungen

– Abstandsvorschriften

– Kapazitätsbeschränkungen, also etwa Vorgaben zur Besucherzahl bei Veranstaltungen

– Maskenpflicht

– Zutrittsregelungen für Geimpfte und Genesene (2G) oder auch Getestete (3G)

– Hygieneauflagen für Betriebe

– Auflagen für den Betrieb von Schulen

– Kontaktdatenerhebung in Gastronomie oder bei Veranstaltungen

Bundesweit neu dazu kommen sollen:

– 3G am Arbeitsplatz

– Homeoffice-Pflicht (Wiedereinführung)

– 3G in Verkehrsmitteln

– Testpflicht in Pflegeheimen oder Kliniken

– Klarstellung im Strafrecht und härtere Strafen für besonders schwere Fälle von Impfpass- oder Testfälschung

Verlängert werden sollen:

– Kinderkrankentage auch bei Quarantäne oder Einschränkung in Schule oder Kita

– Entschädigung für Beschäftigte bei Verdienstausfall wegen Quarantäne

– vereinfachter Zugang zu Sozialleistungen wie Hartz IV oder Kinderzuschlag

– Pflicht für Arbeitgeber, Tests für Beschäftigte anzubieten

Die Ministerpräsidentinnen und -ministerpräsidenten und die geschäftsführende Bundesregierung verständigten sich auf weitere Punkte:

– Die Länder wollen Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflege- und Behindertenheimen sowie bei mobilen Pflegediensten zur Corona-Impfung verpflichten, und zwar «einrichtungsbezogen» und bei Kontakt mit besonders gefährdeten Personen. Der Bund soll dies umsetzen.

– Bei Überschreiten bestimmter Belastungsschwellen in den Kliniken sollen einheitlich schärfere Corona-Maßnahmen greifen. Dafür soll es drei Stufen geben.

– Die Länder wollen die Einhaltung der Schutzmaßnahmen stärker kontrollieren und den rechtlichen Rahmen für Bußgelder ausschöpfen.

– Besonders belastete Unternehmen bekommen in der Corona-Krise länger Wirtschaftshilfen. Der Bund verlängert die bisher bis Jahresende befristete Überbrückungshilfe III Plus bis Ende März 2022.

– Bund und Länder rufen alle bisher Ungeimpften auf, «sich solidarisch zu zeigen» und sich impfen zu lassen. Sie wollen die Impfangebote ausweiten.

– Der Bund soll prüfen, ob der Kreis der Menschen, die impfen dürfen, ausgeweitet werden kann.

– Jeder soll sich spätestens sechs Monate nach der Zweitimpfung eine Auffrischungsimpfung verabreichen lassen können.

– Bei einer nächsten Runde am 9. Dezember wollen Bund und Länder die Corona-Maßnahmen bewerten.

Am  gestrigen Vormittag hatte der Bundestag von SPD, Grünen und FDP vorgelegte Neuregelungen beschlossen, die diesen Katalog umfassen und unter anderem 3G-Vorgaben am Arbeitsplatz, in Bussen und Bahnen bringen sollen. Hier sind dann Nachweise über Impfung, Genesung oder negativen Test nötig. Für Pflegeheime und Kliniken sollen Testpflichten für Beschäftigte und Besucher verankert werden. Auf der anderen Seite aber sollen etwa Schul- oder Geschäftsschließungen künftig nicht mehr möglich sind.

Damit sie in Kraft treten können, muss der Bundesrat diesen Regeln am Freitag aber noch zustimmen. Die Union hatte gedroht, das zu blockieren – nach der Bund-Länder-Runde kündigten allerdings mehrere Länder, darunter NRW und Bayern, die Zustimmung an. Wüst zeigte sich trotzdem unzufrieden: Der neue «Instrumentenkasten» schränke die Möglichkeiten der Länder zu stark ein. Es könne nicht sein, dass die flächendeckendere Schließung der Gastronomie nicht mehr möglich sei.

Die Union hält es für einen Fehler, die «Epidemische Lage von nationaler Tragweite» als Rechtsgrundlage für Corona-Auflagen auslaufen zu lassen. Dieser Ausnahmezustand gibt den Landesregierungen bisher die Möglichkeit, auf einfachem Verordnungsweg weitreichende Schritte zu ergreifen. Nach dem Willen der Ampel-Fraktionen sollen künftig die Landesparlamente über Beschränkungen im Freizeit-, Kultur- oder Sportbereich entscheiden – Ausgangsbeschränkungen, pauschale Geschäfts- oder Schulschließungen sowie Reiseverbote sollen aber ausgenommen sein. Falls Länder jetzt noch solche Maßnahmen anordnen, könnten sie bis 15. Dezember in Kraft bleiben.

Dringendes Thema von Bund und Ländern war auch, bei den Impfungen Tempo zu machen. Die Länder forderten eine Impfpflicht «einrichtungsbezogen» für Mitarbeiter in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, die Kontakt zu besonders gefährdeten Personen haben. Die Länder baten den Bund, die Impfpflicht «schnellstmöglich umzusetzen». Merkel kündigte an, der Bund werde «in Kürze» entscheiden, wie er sich dazu verhalte.

Als akutes Instrument zum Eindämmen der Corona-Welle gelten Auffrischungen länger zurückliegender Impfungen. Merkel sagte, bis Jahresende seien 27 Millionen nötig. «Bund und Länder verpflichten sich, jedem ein Angebot zu machen», betonte sie. Dafür sollen neben den Praxen mehr öffentliche Angebote eingerichtet werden. Bisher haben 4,8 Millionen Menschen Auffrischungen bekommen.

Die Impfkommission weitete nach wochenlanger Diskussion ihre bisher eng gefasste Empfehlung massiv aus. Ab sofort empfehle sie «allen Personen ab 18 Jahren die Covid-19-Auffrischimpfung», teilte die Stiko mit. Auch ein flexiblerer Umgang mit dem Zeitabstand ist vorgesehen: In der Regel soll sechs Monate nach der letzten Dosis nachgeimpft werden – eine Verkürzung auf fünf Monate sei im Einzelfall und bei genug Kapazitäten aber zu erwägen.

Experten warnen bereits seit Wochen, dass sich die Corona-Ausbreitung rasant beschleunigt. «Wir laufen momentan in eine ernste Notlage. Wir werden wirklich ein sehr schlimmes Weihnachtsfest haben, wenn wir jetzt nicht gegensteuern», sagte der Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler, am Mittwochabend. Bundesweit überschritten die an einem Tag gemeldeten Neuinfektionen laut RKI erstmals die Marke von 65 000. Die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen stieg auf den Höchststand von 336,9


Bund und Länder vereinbaren Schwellen für härtere Corona-Maßnahmen

Bei Überschreiten bestimmter Belastungsschwellen in den Kliniken sollen nach dem Willen von Bund und Ländern einheitlich schärfere Corona-Maßnahmen greifen. Die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten vereinbarten dafür am Donnerstag drei Stufen mit jeweils weitergehenden Beschränkungen, wie Merkel im Anschluss sagte.

Orientierungsgröße soll dem Beschluss zufolge die für das jeweilige Bundesland ausgewiesene Hospitalisierungsrate sein. Dafür erfasst das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldete Krankenhausaufnahmen von Corona-Patienten pro 100 000 Einwohner in einem Sieben-Tage-Zeitraum.

Konkret sollen die Länder bei Überschreiten eines Schwellenwertes von 3 flächendeckende Zugangsregeln nur für Geimpfte und Genesene (2G) etwa zu Veranstaltungen und der Gastronomie einführen – sofern nicht schon geschehen. Bei Überschreiten eines Werts von 6 sollen die Länder darüber hinausgehend in bestimmten Einrichtungen auch für Geimpfte und Genesene zusätzlich Testnachweise oder andere Maßnahmen vorschreiben (2G plus).

Spätestens bei Überschreiten des Schwellenwerts von 9 sollen die Länder dann von weitergehenden Beschränkungen Gebrauch machen. Dies zielt auf eine vom Bundestag beschlossene Klausel: Nach einem entsprechenden Landtagsbeschluss sollen die Länder auch härtere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen verhängen können.


Länder für Corona-Impfpflicht bei bestimmten Gruppen

Die Länder wollen Beschäftigte unter anderem in Krankenhäusern und Pflegeheimen zur Corona-Impfung verpflichten. Die Pflicht soll bei Kontakt zu besonders gefährdeten Personen gelten, wie der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz Hendrik Wüst (CDU) am Donnerstag im Anschluss an die Beratungen von Bund und Ländern sagte.

Zudem sollen bei Überschreiten bestimmter Belastungsschwellen in den Kliniken nach dem Willen von Bund und Ländern einheitlich schärfere Corona-Maßnahmen greifen, wie die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte. Die Konferenz vereinbarte dafür drei Stufen mit jeweils weitergehenden Beschränkungen.

Orientierungsgröße soll dem Beschluss zufolge die für das jeweilige Bundesland ausgewiesene Hospitalisierungsrate sein. Dafür erfasst das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldete Krankenhausaufnahmen von Corona-Patienten pro 100 000 Einwohner in einem Sieben-Tage-Zeitraum.

Konkret sollen die Länder bei Überschreiten eines Schwellenwertes von 3 flächendeckende Zugangsregeln nur für Geimpfte und Genesene (2G) etwa zu Veranstaltungen und der Gastronomie einführen – sofern nicht schon geschehen. Bei Überschreiten eines Werts von 6 sollen die Länder darüber hinausgehend in bestimmten Einrichtungen auch für Geimpfte und Genesene zusätzlich Testnachweise oder andere Maßnahmen vorschreiben (2G plus).

Spätestens bei Überschreiten des Schwellenwerts von 9 sollen die Länder dann von weitergehenden Beschränkungen Gebrauch machen. Dies zielt auf eine vom Bundestag beschlossene Klausel: Nach einem entsprechenden Landtagsbeschluss sollen die Länder auch härtere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen verhängen können.

Darüber hinaus bekommen in der Corona-Krise besonders belastete Unternehmen länger Wirtschaftshilfen. Der Bund verlängert die bisher bis Jahresende befristete Überbrückungshilfe III Plus bis Ende März 2022, wie aus dem Beschlusspapier hervorgeht. Verlängert werden soll auch die Neustarthilfe für Solo-Selbständige. Ein Sonderfonds für Kulturschaffende soll «flexibilisiert» werden.


«Wir sind in einer sehr ernsten Situation», sagte Mekel. «Es ist wirklich absolute Zeit zum Handeln.»

Am Vormittag hatte der Bundestag bereits die von SPD, Grünen und FDP geplanten Corona-Neuregelungen beschlossen. Der Bundesrat muss noch zustimmen, die Union droht aber mit Ablehnung. Vorgesehen sind neben der Ausweitung von Maßnahmen am Arbeitsplatz, in Verkehrsmitteln oder Pflegeheimen auf der anderen Seite, dass besonders scharfe Maßnahmen, wie Schul- oder Geschäftsschließungen nicht mehr möglich sein sollen.

Die Pläne von SPD, Grünen und FDP sollen eine andere Rechtsgrundlage für Corona-Auflagen schaffen, wenn die bisher vom Bundestag festgestellte epidemische Lage am 25. November ausläuft. Die Ampel-Parteien haben sich dagegen entschieden, sie erneut im Bundestag zu verlängern.

Aktuelle Ergänzung vom 19.11. 11 Uhr: Einen Tag nach der beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetz durch den Bundestag stimmte auch der Bundesrat dem Gesetz einstimmig zu. Auch die unionsgeführten Bundesländer stimmten entgegen anderer voriger Ankündigungen zu.