Mehrere Mitarbeiter in einer beliebten Bar im Hamburger Schanzenviertel wurden positiv auf das Coronavirus getestet. Jetzt sucht die Behörde nach den Besuchern der „Katze“. Nicht alle Gäste haben korrekte Angaben gemacht.
Nach dem Corona-Ausbruch in einer Hamburger Bar suchen die Behörden nun nach möglichen Besuchern. Alle Personen, die die Bar „Katze“ am 5., 8. oder 9. September besucht haben und noch nicht kontaktiert wurden, sollen sich telefonisch beim Gesundheitsamt unter Tel. 040 / 42811 1659 melden und sich freiwillig in Quarantäne begeben, teilte die Gesundheitsbehörde mit. „Es besteht das Risiko, dass Menschen infiziert wurden, die bisher keine Symptome zeigen, aber dennoch angesteckt wurden“, sagte Sprecher Martin Helfrich. Wer falsche oder unvollständige Kontaktangaben gemacht hat, konnte womöglich bisher nicht erreicht werden.
In der Bar im beliebten Schanzenviertel wurden mehrere Barmitarbeiter positiv auf das Coronavirus getestet. Es müsse angenommen werden, dass sich Gäste ohne ausreichenden Abstand angesteckt haben könnten. „Es kann sein, dass bis zu 600 Menschen betroffen sein könnten“, sagte Helfrich. Das Gesundheitsamt habe zum Schutz der Gäste begonnen, alle betroffenen Besucher der Bar zu kontaktieren. Weil etliche Personen jedoch falsche Kontaktdetails angegeben hätten, – ein Gast trug sich als „Darth Vader“ ein – seien noch nicht alle Kontaktpersonen ermittelt worden. Die Bar ist gegenwärtig geschlossen.
„Dieser Fall zeigt erneut: Die wahrheitsgemäße Angabe der Kontaktdaten in gastronomischen Betrieben ist wichtig, um im Falle eines Infektionsgeschehens alle möglicherweise Betroffenen warnen zu können“, sagte Helfrich. Im Vordergrund stehe nun, durch das Auffinden aller womöglich Infizierten die Verbreitung des Virus einzudämmen.
Für die Beschäftigten war das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung den Angaben nach nicht per se Pflicht. „Beim Bedienen am Platz ist eine Mund-Nasen-Bedeckung obligatorisch. Beim Bedienen hinterm Tresen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zwingend erforderlich, wenn ausreichend Abstand eingehalten wird“, so Helfrich. Die Behörden prüfen, ob das Hygienekonzept eingehalten wurde.