Jens Mecklenburg

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Geheimsache Hygiene

Foodwatch verklagt den Kreis Ostholstein
12. August 2019

Juristischer Streit um die Herausgabe von Hygiene-Kontrollen von Restaurants. Schleswig-Holsteins Verbraucherschutzministerin Sütterlin-Waack lehnt einen Internet-Pranger ab. Weil ein Kreis die Berichte nicht herausgibt, hat die Verbraucherorganisation foodwatch nun Klage eingereicht.

Die Verbraucherorganisation foodwatch hat den Kreis Ostholstein auf Herausgabe von Hygiene-Kontrollberichten eines Hotels verklagt. Die Bürger hätten einen gesetzlichen Anspruch auf diese Berichte – „und zwar bundesweit und damit auch in Schleswig-Holstein“, sagte Kampagnenleiter Oliver Huizinga. Die Organisation klage stellvertretend gegen den Kreis Ostholstein. Die Behördenpraxis des Kreises geht laut foodwatch auf Verbraucherschutzministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) zurück. Schleswig-Holstein sei das einzige Bundesland, in denen sämtliche Lebensmittelbehörden sich kategorisch weigerten, die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen herauszugeben. Sütterlin-Waack dürfe sich nicht über das Verbraucherinformationsgesetz stellen und „die Landkreise in Schleswig-Holstein zur Geheimhaltung verdonnern“, sagt Huizinga.

Transparenz oder Pranger

Anfang 2019 war das foodwatch-Internetportal „Topf Secret“ gestartet, über das Nutzer die Ergebnisse amtlicher Kontrollen von Restaurants, Bäckereien oder anderen Lebensmittelbetrieben abfragen können. Von bislang insgesamt 35 000 Anfragen betreffen laut der Organisation knapp 1500 das nördlichste Bundesland. Im konkreten Fall geht es um ein Hotel an der hiesigen Ostseeküste. Der Kreis Ostholstein lehnte die Herausgabe der beiden letzten amtlichen Kontrollen des Hauses ab. Die Ablehnung der Behörde sei rechtswidrig, heißt es in der Klageschrift an das Verwaltungsgericht Schleswig. Die Organisation sieht die Klage als Musterfall.

Laut Verbraucherschutzministerium sei die Klage zu erwarten gewesen. „Wir halten die pauschale Veröffentlichung von Kontrollberichten im Internet für nicht verhältnismäßig“, sagt Sütterlin-Waack. Sie sehe die Rechtsauffassung des Ministeriums durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht aus dem vergangenen Jahr und die Mehrheit aktueller Verwaltungsgerichtsentscheidungen aus anderen Bundesländern bestätigt. „Einen Internetpranger lehnen wir ab.“

Stattdessen sollen Restaurants, Imbissbuden und Supermärkte in Schleswig-Holstein die Berichte von Hygiene-Kontrollen bald auf Nachfrage offenlegen müssen. Das Pottkieker-Gesetz des Landes befindet sich derzeit in der Umsetzung. Es soll im kommenden Jahr in Kraft treten. Es sei der bessere Weg, um im direkten Austausch zwischen Gast und Gastronom für Transparenz in diesem Bereich zu sorgen, zeigt sich Sütterlin-Waack überzeugt.

Derzeit laufen hunderte Gerichtsverfahren, die sich mit der Frage der Zulässigkeit eines Hygieneprangers beschäftigen. Auch der DEHOGA forderte bereits mehrfach die rechtliche Überprüfung. Laut Verband können durch die Handhabung von Topf Secret Existenzen in Gefahr geraten. 

Sabine Sütterlin-Waack. Foto: Dominik Dutzmann, Lizenz: Creative Commons 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.de)