Bundesratentscheidung für das Gastgewerbe – Sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen kommen dauerhaft

20. Dezember 2025

Der Bundesrat hat gestern am 19. Dezember   dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Nachdem bereits der Bundestag die Neuregelung verabschiedet hatte, herrscht nun Klarheit für das Gastgewerbe. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Steuerliche Gleichbehandlung und Entlastung der Betriebe

Mit dem positiven Beschluss des Bundesrates wird eine zentrale Forderung der Branche umgesetzt. Die Bundesregierung rechtfertigte die Maßnahme damit, Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Gastronomie zu beenden. Bisher unterlagen mitgenommene oder gelieferte Mahlzeiten bereits dem verringerten Steuersatz, während für den Verzehr vor Ort der volle Satz fällig wurde. Durch die Neuregelung entfallen künftig zudem komplizierte Abgrenzungsfragen bei Verpflegungsdienstleistungen in Kindertagesstätten, Schulen sowie Krankenhäusern. Die Regierung geht davon aus, dass die Entlastung Spielräume für Investitionen schafft und eine Weitergabe an die Verbraucher ermöglicht, wobei die Entscheidung hierüber bei den einzelnen Unternehmen verbleibt.

„Gastronomie macht unser Land lebendig und liebenswert“

„Die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie sind die wichtigste Maßnahme zur Stärkung unserer Restaurants, Wirtshäuser, Cafés und Caterer“, begrüßt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband), die Zustimmung des Bundesrats zum Steueränderungsgesetz am Freitag. „Die Maßnahme stellt die längst überfällige Steuergerechtigkeit her. Damit werden Existenzen und Arbeitsplätze gesichert. Lebendige Innenstädte und attraktive ländliche Regionen gibt es nur mit einer vielfältigen Gastronomie“, hebt der DEHOGA-Präsident hervor und betont: „Mit dieser Entscheidung erkennt die Politik die hohe gesellschaftliche Relevanz der Betriebe an und stärkt die so wichtigen Begegnungsorte. Gastronomie macht unser Land lebendig und liebenswert, ermöglicht Tourismus und ist unverzichtbar für Austausch, sozialen Zusammenhalt und die Daseinsvorsorge.“ An den Betrieben hängt enorm viel. „Fest verwurzelt in den Städten und Gemeinden sichern die Betriebe Wirtschaftskreisläufe und regionale Wertschöpfungsketten mit der Landwirtschaft, dem Lebensmittelhandwerk, den Winzern und Brauereien, den Lebensmittel- und Getränkeherstellern sowie mit Einrichtern, Ausstattern, Groß- und Fachhändlern. Schließt ein Restaurant, betrifft das nicht nur Gastronomen und ihre Mitarbeiter, sondern auch zahlreiche Produzenten und Dienstleister vor Ort“, verdeutlicht Zöllick.

Sieben Prozent Mehrwertsteuer auf alle Speisen würden bestehende Wettbewerbsnachteile und sorgen für Steuerfairness argumentierte der DEHOGA. „Durch die Entscheidung wird die Benachteiligung gegenüber anderen Essensanbietern wie Lieferdiensten oder dem Einzelhandel beendet, für die seit jeher nur 7 Prozent Mehrwertsteuer gelten“, erklärt Zöllick weiter. „Es ist nur konsequent und richtig, dass diese Ungleichbehandlung jetzt endlich verlässlich beseitigt wird.“

Die Maßnahme verschaffe der Branche „dringend benötigten Rückenwind, um zu überleben“, so der DEHOGA „Wo Spielräume vorhanden sind, werden Gastronominnen und Gastronomen diese nutzen für Investitionen in die Betriebe, Sicherung von Arbeitsplätzen, faire Löhne und attraktive Preisangebote“, sagte Zöllick.

Die sieben Prozent stärken zudem die Gemeinschaftsgastronomen und Caterer, die täglich 17 Millionen Menschen in Schulen, Kitas, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Betriebsrestaurants versorgen, und beseitigen Abgrenzungsschwierigkeiten.

„Der jahrzehntelange unermüdliche Einsatz des DEHOGA auf Bundes- und Landesebene hat sich gelohnt – nicht nur für die Gastronomie als Branche der Chance und Integration mit ihren zwei Millionen Beschäftigten und für ihre Partner, sondern mit Blick auf die großen struktur- und sozialpolitischen Effekte auch für die Gesellschaft insgesamt“, sagt Zöllick.

„Wir sind dankbar und freuen uns, dass die Politik Wort hält und sich die Regierungsfraktionen konsequent für die einheitliche Besteuerung von Essen mit 7 Prozent eingesetzt haben. Die große Zustimmung im Bundesrat zeigt, dass der Erhalt der gastronomischen Vielfalt auch den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am Herzen liegt – sie wissen um die große gesellschaftliche Bedeutung der Restaurants, Wirtshäuser und Cafés.“

Für die faire Regelung der Gastro-Mehrwertsteuer mit 7 % auf Speisen hat der DEHOGA seit vielen Jahren gekämpft. „Diese enorm wichtige Verbesserung der Rahmenbedingungen sorgt in unserer Branche, aber auch bei unseren Zulieferern und in der gesamten Tourismuswirtschaft für neue Zuversicht“, betont DEHOGA-Landesvorsitzender Hans-Ulrich Kauderer.

„Nach jahrelanger Hängepartie werden Betriebe nun entlastet und können verlässlich planen. Der ermäßigte einheitliche Steuersatz ist von zentraler Bedeutung für die Branche“, betont auch DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer. „Es ist nur folgerichtig, dass der Bundesrat dem Vorschlag zugestimmt hat. Es geht um die Existenzsicherung für unsere Wirtshäuser und Millionen Arbeitsplätze. Damit unsere Betriebe auch weiterhin wettbewerbsfähig bleiben können, sind Investitionen in Personal, Modernisierung und Qualität unverzichtbar. Mit dem neuen Steuersatz wird das wieder möglich.“

Auch Tourismuswirtschaft zufrieden

„Das ist ein guter Tag für den Tourismusstandort Deutschland. Die Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie war überfällig“, kommentiert der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Tourismuswirtschaft Sören Hartmann die Entscheidung. „Seit dem Koalitionsvertrag hatten wir berechtigten Grund zur Zuversicht. Nun haben wir Gewissheit: Die 7 Prozent auf Speisen bringen mehr Wettbewerbsgerechtigkeit für die Restaurants, Cafés und Gasthöfe des Landes. Sie werden Existenzen und in manch ländlichem Raum überhaupt ein gastronomisches Angebot sichern. So trägt diese Entscheidung auch dazu bei, unseren Tourismusstandort Deutschland zu stabilisieren. Denn wenn wir als Reiseziel für in- wie ausländische Gäste attraktiv bleiben wollen, brauchen wir eine ansprechende touristische Infrastruktur. Und dazu gehören auch vielfältige gastronomische Angebote.“