Barbara Maier

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Augen zu und durch

Tiertransporte vorrübergehend gestoppt
7. März 2019

Rinder aus Norddeutschland sind ein Verkaufsschlager. Die Tiere werden über Tausende Kilometer transportiert, häufig unter sehr fragwürdigen Bedingungen. Bisher galt: Augen zu und durch. Nun wird hingeschaut, Transporte wurden gestoppt.

Am 25. Februar dieses Jahres wurde nach einem Bund-Länder-Arbeitstreffen zum Thema Tiertransporte vom schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht folgender Erlass herausgegeben: In den kommenden vier Wochen werden in Schleswig-Holstein keine Tiertransporte genehmigt.

Während dieser Zeitspanne wird nach Angaben von Albrecht auf ein bundesweit abgestimmtes und rechtssicheres Vorgehen gedrängt werden. Des Weiteren bemühe man sich, bundesweit eine Liste von den Ländern zu erstellen, in denen die Tierschutz-Rahmenbedingungen nicht den generellen Anforderungen genügen. Diese Liste soll zukünftig eine Entscheidungshilfe für Veterinäre sowie Kreisveterinäre für die Genehmigung von Lebendtransporten werden.

Jan Philipp Albrecht, Umweltminister Schleswig-Holstein

Es soll sich etwas ändern

Amtsveterinäre in Rendsburg-Eckernförde und Steinburg verkündeten Mitte Februar, dass sie bis auf weiteres keine Viehtransporte aus ihren Landkreisen in Drittstaaten genehmigen werden. Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, kurz MELUND, schloss sich kurz darauf an und verhängte ein vierwöchiges Moratorium für das gesamte Bundesland. Tiertransporte in die Drittländer Ägypten, Algerien, Aserbaidschan, Jemen, Jordanien, Kasachstan, Kirgestan, Libanon, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Turkmenistan, Türkei und Usbekistan wurden bis auf weiteres gestoppt. Bereits im vergangenen Jahr hatte sich das Ministerium auf der Agrarkonferenz an den Bund gewandt und beantragt, die unvertretbaren Transportbedingungen in Drittländer zu beendigen. Zu dem Zeitpunkt ohne Resonanz.

Diese Transportfreien Wochen sollen laut des grünen Landwirtschaftsministers Jan Philipp Albrecht genutzt werden „um das weitere Vorgehen mit den Ländern zu besprechen, Klarheit über die Rechtslage zu gewinnen und Lösungen zu finden, um die untragbaren Umstände der Langstreckentransporte zu beenden“.

Die Rechtslage ist bis jetzt unklar. Die Frage ist, ob sich Veterinäre wegen Beihilfe zur Tierquälerei schuldig und damit strafbar machen, wenn sie Tiertransporte in Länder genehmigen, in denen der Tierschutz nach den EU Richtlinien nicht sichergestellt ist.

Laut einem Zeit-Artikel sind Amtstierärzte nach geltendem Recht verpflichtet, Voratteste für den Tiertransport auf Verlangen auszustellen und, nachdem sie die geplanten „Reiserouten überprüft“ haben, Transporte in Drittstaaten zu genehmigen. Was mit den Tieren nach Ankunft in einem Drittland geschieht, wie sie dort behandelt, gehalten oder geschlachtet werden, gilt laut „Zeit“ bisher als rechtliches Niemandsland. Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner (CDU), erklärte, dass Deutschland fast ausschließlich Zuchtrinder in Drittländer transportiere. Der Transport von Schlachtrindern gehe gegen null.

Der Transport von Zuchtrindern bedeutet in der Regel, das trächtige Kühe, meistens im sechsten oder siebten Monat, also zwei bis drei Monate vor der Kalbung, bis zu 6.000 Kilometern und damit bis zu 205 Stunden unterwegs sind.  Ein so langer Transport unter extremen Bedingungen wie Eiseskälte oder sengende Hitze, wenig bis gar keine Wasserversorgung, kein Futter und blanke, weil keine Einstreu, völlig verdreckte und rutschige Böden ist für Kuh und ungeborenem Kalb Stress und Quälerei pur. Doch den gleichen Bedingungen sind Rinder, die zum Verzehr transportiert werden, auch ausgesetzt.

Veterinärin will nicht mehr mitspielen

Manuela Freitag ist Veterinärin und leitet das Kreis-Veterinäramt Rendsburg-Eckernförde. Auch zu ihren Aufgaben gehört es, Voratteste und Genehmigungen für Drittstaatentransporte auszustellen. Vorab hat sie zu prüfen, ob die Routenplanung der Tiertransportverordnung entspricht. Und schon hier fängt das Problem an, so Freitag. Sie nennt in der „Zeit“ das Beispiel von einem beantragten Viehtransport in die Türkei. Sie sagt “Das sind mindestens 3.000 Kilometer Strecke, womöglich im Sommer.“ Sie könne nur anhand von Wetterseiten im Internet die voraussichtlichen Temperaturen in Erfahrung bringen. Bis zu einer Außentemperatur von 30C° müsse sie den Transport genehmigen. „Aber wie zuverlässig sind solche Vorhersagen?“ fragt sie „Und was passiere tatsächlich auf dem Transportweg?“ Sie erfuhr von einem Fahrer, der an der bulgarisch-türkischen Grenze in der Mittagshitze sechs Stunden warten musste, dass er die Tiere nicht tränken konnte, da ihm die Schläuche der Tränkvorrichtung gestohlen worden waren.

Zu dem Argument, das fast ausschließlich Zuchttiere in Drittländer transportiert würden, sagte Manuela Freitag, dass sie stark bezweifle, dass die deutschen Hochleistungsrassen für die Zucht in den Drittstaaten überhaupt geeignet seien. Ihrer Meinung seien unsere Rinder den dortigen Haltungsbedingungen, dem Klima sowie dem dortigen Futter nicht angepasst. Deshalb würde es sie nicht verwundern, dass von den betroffenen Ländern immer wieder nachgeordert würde.

Wenn es wirklich darum gehen würde in Drittländern eine Rinderpopulation aufzubauen, gäbe es einfachere Methoden. Rinder könnten im Drittland besamt werden, damit wären die Transporte mit den angeblichen Zuchttieren überflüssig. Manuela Freitag ist froh, dass sich hier endlich etwas tut. Sie will nicht mehr Teil des Systems „Augen zu und durch“ sein.

Nordfriesland, Eiderstedt. Rinder auf der Weide. Foto: ©Ingo Wandmacher

Nichteinhaltung des Tierschutzgesetzes

Die Tiertransporte in Drittländer verstoßen häufig gleich dreifach gegen die Vorschriften des Deutschen Gesetzes zum Schutz von Nutztieren. Im ersten Grundsatz heißt es: „Keinem Tier darf ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.“

In der deutschen Transportverordnung heißt es in Paragraf eins: „Niemand darf eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen, wenn dem Tier dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten.“ In Paragraf drei der Schlachtverordnung steht: „Bei der Tötung und damit zusammenhängenden Tätigkeiten werden die Tiere von jedem vermeidbaren Schmerz, Stress und Leiden verschont.“

Die EU-Verordnung zum Schutz von Lebendtiertransporten, 2007 in Kraft getreten, sieht klare Regeln wie Fahrtenbücher, Trinkvorrichtungen, regelmäßige Ruhezeiten und Temperaturschreiber vor. Der Europäische Gerichtshof urteilte 2015, dass diese Verordnungen auch ihre Gültigkeit auf Transportstrecken außerhalb der EU beibehalten. Doch wer sorgt dafür, dass die Verordnungen auch dort eingehalten werden?

Auch der Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e. V.  „PROVIEH“ fordert seit langem ein bundesweites sofortiges Aussetzen von Tiertransporten in Drittländer, eine bundesweit einheitliche und gültige Regelung zur Beendigung von tierschutzwidrigen Langstreckentransporten, sowie eine Transportdauerbeschränkung auf maximal acht Stunden innerhalb der EU und vier Stunden bei Inlandstransporten.

Ökonomie vor Tierwohl

Nach Aussagen des Rinderzuchtverbandes Schleswig-Holstein, kurz RSH, werden jährlich nur 1.800 Tiere in Drittländer befördert. PROVIEH dagegen spricht von bundesweit 330.000 Tieren. Eine Zahl die sich nach Angaben von PROVIEH im Jahr 1988 von 3.000 Rindern bis zum Jahr 1999 verhundertfach hat.

Angela Dinter von PROVIEH sagt, dass hier wieder einmal ökonomische Interessen über den Tierschutz gestellt werden. Es würden, da es lukrativer sei, immer mehr Nutztiere unter qualvollsten Bedingungen durch die halbe Welt gefahren, obwohl wir in der Lage sind, gefrorenes Fleisch, Milchpulver, Embryonen oder Gefriersperma zu liefern. Verletzungen, Leiden oder auch der Tod der Tiere würde hierbei in Kauf genommen werden.

Der Rinderzuchtverband hatte den Kreis Steinburg verklagt, einen Langstreckentransport von Zuchtrindern mit dem Ziel Marokko zu genehmigen, da alle tierrechtlichen Bestimmungen eingehalten würden. Das Verwaltungsgericht Schleswig entschied, dass der geplante Transport von 21 trächtigen Kühen nach Marokko zu genehmigen wäre. Der Kreis Steinburg wurde per einstweiliger Anordnung dazu verpflichtet, die für den Transport benötigten Vorlaufatteste zu erteilen.

Eine Anordnung, die auch der Bauernverband positiv sieht. Präsident Werner Schwarz sagte, dass ein kompletter Stopp der Drittländertransporte bei den Schleswig-Holsteinischen Züchtern erhebliche Schäden entstehen lassen würden. Rinder aus Schleswig-Holstein und Niedersachen sind nun einmal ein Verkaufsschlager. Bisher galt die Devise: Augen zu und durch. Nun wird endlich hingeschaut.

Zwei Kühe im Tiertransport
Tiertransporte unter fragwürdigen Bedingungen.

 

 

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