Jens Mecklenburg

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1.000 Euro Strafe bei Falschangaben im Restaurant

Corona-Bußgeld in Schleswig-Holstein bundesweit am höchsten
30. September 2020

Wer in einem Restaurant oder anderen Gastwirtschaften vorsätzlich falsche Angaben zu seiner Person macht, dem droht in Schleswig-Holstein künftig ein Bußgeld von 1000 Euro. „Das ist Vorsatz, wenn man Kontaktlisten nicht richtig ausfüllt“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther am Dienstag in Kiel. Solches Verhalten von Gästen sei kein Kavaliersdelikt.

Kein Kavaliersdelikt

Das dürfte auch für viele Touristen ein Thema werden, die in Schleswig-Holstein an Nord- oder Ostsee Urlaub machen. Einen entsprechenden Beschluss habe das Kabinett bereits gefasst, wie ein Regierungssprecher sagte. Die getroffene Regelung gelte pro Gast. Gastwirten und Betreibern, die falsche Angaben auf ihren Kontaktlisten dulden, drohte im Norden bereits zuvor ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro.

Auf 50 Euro Mindestbußgeld hatten sich die Ministerpräsidenten der Länder bei ihrer Videokonferenz mit Kanzlerin Angela Merkel für falsche Angaben auf Kontaktlisten verständigt. Für die konkrete Umsetzung sind die Länder selbst verantwortlich – über entsprechende Änderungen in ihren Corona-Verordnungen und Bußgeldkatalogen.

Angesichts anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen wollen Bund und Länder Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf maximal 50 Teilnehmer beschränken. Die Empfehlungen für Einschränkungen will Regierungschef Günther bei regionalen Ausbrüchen in Absprache mit den Kreisen umsetzen. Das bedeutet, dass ab 35 Corona-Fällen auf 100 000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen bei Privatfeiern dort nur noch 25 Menschen erlaubt sein sollen. Bei einem Inzidenzwert von mehr als 50 sollen nur maximal 10 Menschen privat zusammen feiern können. Zudem sind laut Beschluss in der Gastronomie „zeitlich eingegrenzte Ausschankverbote für Alkohol möglich“.

Günther betonte, Schleswig-Holstein habe wie Hamburg auch für private Feiern zuhause stets Obergrenzen festgelegt. Andere Länder hätten darauf verzichtet, weil sie es als zu großen Eingriff in die Grundrechte empfänden. „In Schleswig-Holstein haben wir keine Probleme gehabt, mir sind jedenfalls keine Klagen bekannt“, sagte Günther.

Schleswig-Holstein werde sein bisheriges Corona-Regelwerk nach den Verabredungen der Ministerpräsidentenkonferenz mit Merkel nicht ändern müssen, sagte Günther. Allenfalls seien kleine Anpassungen nötig. Klar sei aber auch, dass „wir auf Sicht keine weiteren Öffnungsschritte machen werden“. Oberstes Ziel bleibe es, die Wirtschaft am Laufen zu halten sowie Kitas und Schulen offen zu halten. „Das muss im Mittelpunkt stehen.“

Deutschland sieht der CDU-Politiker dabei im Vergleich zu europäischen Nachbarn „auf einem ausgesprochen guten Weg“. Der Kurs Schleswig-Holsteins habe sich auch im Vergleich zu anderen Bundesländern bewährt, wie die aktuellen Infektionszahlen zeigten.

Bei ihrer Videokonferenz appellierten Bund und Länder am Dienstag angesichts der beginnenden Herbstferien an Bürgerinnen und Bürger, Reisen in Risikogebiete zu unterlassen. Zudem wollen sie mehr Schnelltestverfahren einführen und damit die bisherige Teststrategie erweitern, wie es aus Teilnehmerkreisen hieß.

In Schleswig-Holstein sind zuletzt innerhalb eines Tages 38 neue Corona-Infektionen festgestellt worden. Die Zahl der nachgewiesenen Fälle seit Beginn der Pandemie im Norden erhöhte sich damit bis Montagabend auf 4724, wie aus den von der Landesregierung im Internet veröffentlichten Zahlen hervorgeht. Die Zahl der Menschen, die im Zusammenhang mit dem Virus Sars-CoV-2 in Schleswig-Holstein gestorben sind, blieb bei 161.