Barbara Maier

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Schlechtes Klima

Norddeutsche Bauern verklagen Bundesregierung
15. Oktober 2019

Erstveröffentlicht am 15. Juli 2019

Mitten im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, ca. 30 Kilometer westlich von Husum, liegt die 37,44 Quadratkilometer große Marschinsel Pellworm. Eine sechsköpfige Familie, die einen Biolandhof betreibt, hat nun mit Greenpeace und zwei weiteren norddeutschen Ökolandwirten Klage gegen die Bundesregierung wegen unzureichender Klimaschutzmaßnahmen beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. 

Claus Blohm Obstbauer Altes Land. Foto: Gordon Weiters/ Greenpeace

Insel im Wattenmeer

Pellworm liegt mitten im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. Die Insel ist von fruchtbaren Marschlandböden und Salzwiesen geprägt. Sie ist ein wichtiges Brut- und Vogelrastgebiet für zahlreiche See- und Wasservogelarten. Pellworm ist aber auch Heimat von 1.137 Einwohnern. Zwei von ihnen, Silke und Jörg Backsens leben hier mit ihren vier Kindern. Ihren Broterwerb bestreiten sie durch ihren Marktfruchtbetrieb „Edenswarf“. Hier wird auf insgesamt 170 Hektar Land Mutterkuhhaltung, Rindermast, Schafzucht und Ackerbau betrieben.

Auch für die Zugvögel sind die Acker- und Grünlandflächen des Betriebes der Familie Backsen von großer Bedeutung. Der Betrieb, der seit 1993 ökologisch- und seit 2002 nach den Richtlinien des BIOPARK-Verbandes arbeitet, diverse Naturschutzprojekte mit eingebaut hat und sich quasi selbst versorgt, bewirtschaftet insgesamt auch 4 Hektar Püttflächen (Salzwiesen), die für das Deichvorland prägend sind. Diese bieten einen strukturreichen Feuchtlebensraum mit offenen Wasserflächen. Inzwischen wurden hier mehrere Bruterfolge des Austernfischers nachgewiesen.

Der Familienbetrieb vermietet von Frühjahr bis zum Herbst auch Ferienwohnungen auf der von der Familie Backsen seit 1703 bewohnten Edenswarft. Für die Besucher bietet sich die Möglichkeit, während ihres Urlaubs die Landwirtschaft und die umgebende Natur hautnah mitzuerleben und einen Einblick in die Wirtschaftsweise des Betriebes zu bekommen.


Folgen des Klimawandels

Der Hof von Silke und Jörg Backsen liegt rund einen Meter unter dem Meeresspiegel. Steigt dieser durch den Klimawandel weiter an, wird die Nordsee über die Deiche treten und  die Edenswarf überfluten. Der 25 Meter lange und 8 Meter hohe Deich hält das Wasser bis jetzt noch zurück. Häufigere Starkregen Vorkommnisse und Sturmfluten führen zu massiven Ernteeinbußen. Wie lange der Deich noch erhöht werden muss und Schutz bieten kann, ist ungewiss.

Laut Klimaforscher ist dies nur noch eine Frage der Zeit. Der Weltklimarat prognostiziert bei optimistischen Berechnungen bis zum Ende dieses Jahrhunderts einen um 77 Zentimeter höher liegenden Anstieg des Meeresspiegels als bis zum Ende des vorigen Jahrhunderts.

Doch auch das extrem nasse Wetter im Jahr 2017 hat dafür gesorgt, das alles unter Wasser stand. Wenn dann die Pegel der Nordsee erhöht sind, kann das Wasser tagelang nicht ablaufen. Viele der angebauten Getreide- und Futterpflanzen sind in dem Jahr verfault. Dann, im folgenden Jahr, das absolute Gegenteil. Ein Hitzesommer mit langer Dürrezeit, in der vieles vertrocknete. Auch das Gras auf den Weiden. Stroh und Heu für die Tiere mussten dazugekauft werden. Allein in der Bullenmast, sagt Jörg Backsen, hätten 100 Tiere jeweils 100 Euro weniger Einnahmen erbracht. Insgesamt hätten sie einen Gesamtverlust von 20.000 Euro erlitten.

Claus Blohm mit Sohn und Tochter. Foto: Gordon Weiters/ Greenpeace

Nichteinhaltung des Klimaschutzes

Silke und Jörg Backsen möchten ihre und die Existenzgrundlage ihrer vier Kinder nicht verlieren. Doch dafür müssten drastische Klimaschutzmaßnahmen geschaffen werden – und zwar umgehend.

Lange Zeit lautete das von einigen Bundesregierungen bekräftigte Ziel: Bis zum Jahr 2020 soll es 40 Prozent weniger Ausstoß des Klimaschädlichen CO2 geben als noch im Jahr 1990. Inzwischen wurde das Ziel auf 2030 verschoben. Backsens können und wollen das nicht länger hinnehmen.

Auch die Biolandwirtsfamilie Lütke-Schwienhorst aus Brandenburg ist von dem Klimawandel betroffen. Durch extrem starke Hitzeereignisse und Probleme mit der Wasserversorgung müssen sie sich fragen, ob dieser Hof in der Form überhaupt bleiben kann. Der biologische Milchwirtschaftsbetrieb der Familie litt ebenfalls besonders unter der Rekordhitze des Sommers 2018.

Der dritte betroffene und ebenfalls klagende Biolandwirt Claus Blohm im Alten Land bei Hamburg, wurde von einem „neuen“ Schädling heimgesucht, der Kirschfruchtfliege. Erstmals trat diese Fliege dort vereinzelt vor ca. 15 Jahren auf. Durch die damals noch kälteren Winter konnte sie in dem für sie zu kalten Gebiet nie lange überleben und so war sie du dem Zeitpunkt noch keine Bedrohung für die Kirschbäume im Alten Land. Sie war bis dahin als Vernichter ganzer Ernten nur den Obstbauern in Süddeutschland bekannt.

Das hat sich durch die wärmeren Winter und dadurch eher einsetzenden Vegetationsphasen geändert. Der Schädling zog langsam aber stetig immer weiter gen Norden. Schließlich in Hamburg angekommen, war es nur noch eine Frage von Wochen, bis er in einem der größten Obstanbaugebiete Europas, im Alten Land, angekommen war. Für die Kirschfruchtfliege und ihre Maden ein Schlaraffenland. Die 400.000 Bäume voll mit dunkelroten saftigen Kirschen boten die idealen Plätze für ihre Eier. Damit war es vorbei mit den bis dahin als „Madenfrei“ deklarierten Obstkisten.

Claus Blohm erzählt, dass dann vor zwei Jahren alle seine Kirschbäume, immerhin vier Hektar, befallen waren. So blieb ihm nichts anderes übrig, als seinen in der eigenen Baumschule selbst gezogenen und dann ausgepflanzten Kirschbaumbestand komplett zu Roden. Eine Entscheidung, die nicht nur einen riesigen Ernteausfall bedeutete, sondern auch wie er selbst sagt, emotional sehr schmerzlich gewesen ist.

Inzwischen baut Blohm hauptsächlich Äpfel an. Zumindest die Kirschfruchtfliege ist an diesen nicht interessiert. Doch auch die Apfelbäume leiden unter den Wetterkapriolen. In dem extrem nassen Jahr 2017 standen die Apfelbäume mit den Füßen im Wasser. Durch die Mengen an Regen bildete sich Staunässe die wiederum dazu führte, dass die Wurzeln zu faulen begannen und einige Bäume sich dadurch nicht mehr halten konnten und umfielen.

Ebenso setzt ihnen eine lange Hitze- und Dürreperiode wie im letzten Jahr stark zu. Viele der Äpfel erlitten einen „Sonnenbrand“ und wurden braun.  Blohm verlor dadurch allein 2018 ein Viertel seiner Ernte.

Melkstall Luettke Schwienhorst. Foto: Gordon Weiters/ Greenpeace

Klima und Wetter im Wandel

Neue zugewanderte oder eingeschleppte Schädlinge, Stark- und Dauerregen, Hagelschlag, Frostnächte in der Blütezeit, extreme Hitze- und Dürreperioden belasten die Obstbauern und Landwirte in zunehmenden Maß. Sie befürchten, dass diese Probleme mit steigenden Temperaturen noch zunehmen werden.

Schon seit einigen Jahren ist eine kontinuierliche leichte Steigung der Temperaturen zu beobachten. Dies führt zu einem immer früher einsetzenden Frühling und der damit steigenden Gefahr von Spätfrösten.

„Die Erderhitzung schafft Probleme ungekannten Ausmaßes: Ernten fallen aus, ganze Landstriche werden von Überschwemmungen bedroht, anhaltende Hitze schaden der Gesundheit von Mensch und Tier. Und das, obwohl viele Auswirkungen hätten vermieden werden können. Die Schlimmsten sind noch aufzuhalten.“ So eine Aussage von Greenpeace.
 

Klage für Klimaschutzeinhaltung

Mit der Organisation Greenpeace und den Biolandwirten Familie Blohm aus dem Alten Land bei Hamburg und Familie Lütke-Schwienhorst aus Brandenburg, haben sich die Backsens dazu entschlossen, die Regierung zu verklagen. Vertreten werden sie von der von Greenpeace engagierten Anwältin Roda Verheyen. Diese erklärt: „Greenpeace klagt als Verband. Damit kann Greenpeace die Einhaltung von nationalem und europäischem Umweltrecht verlangen. Wir wollen schlicht, dass das Gericht für uns die Einhaltung von Umweltrecht durch die Verwaltung überprüft. Greenpeace hat insofern eine andere Situation, als dass der Verband nicht geltend machen muss, dass er selbst betroffen ist, wie die Klägerfamilien das tun. Greenpeace sagt schlicht und einfach“: „Es wird objektives Recht verletzt – das ist aber einzuhalten.“

Die Anwältin erklärt in einem Interview, dass sich Biolandwirte in noch stärkerem Maß als konventionelle Landwirte mit dem Klimawandel befassen (müssen). Ökologische Apfelbauern haben zum Beispiel nur sehr begrenzt Möglichkeiten, Schädlinge zu bekämpfen. Ein Biobauer hat nun einmal nicht die Möglichkeit, Pestizide zu spritzen, wenn neuartige Schädlinge hinzukommen. Ihn trifft der Klimawandel mitunter härter als seinen konventionellen Kollegen. Das heißt aber nicht, dass dieser nicht ebenfalls betroffen ist.

Weiter sagt Verheyen „wenn die Regierung weitere Handlungen zum Schutz des Klimas jetzt unterlässt, verstößt sie nicht nur gegen europäisches Umweltrecht, sie verletzt auch die Grundrechte zum Schutz von Eigentum, Beruf sowie Leben und Gesundheit der von der Erderhitzung betroffenen Menschen.“

Laut Greenpeace hat sich die Zahl extremer Wetterereignisse in Deutschland in den letzten 50 Jahren mehr als verdoppelt. Bisher haben Regierungen weltweit versäumt, der Erderwärmung entschlossen entgegenzuwirken und Mensch und Tier vor den Folgen zu schützen. In Deutschland ist dies die erste Klage ihrer Art. Ungewöhnlich an dieser Klage ist, dass auf die Einhaltung einer Norm geklagt wird, die nicht als Gesetz verankert ist.

Doch weltweit gesehen hatten Klimaklagen bereits Erfolg und verpflichteten Regierungen zum Nachbessern ihrer Energiepolitik. In den Niederlanden hat erst kürzlich ein Gericht den Staat in zweiter Instanz zu mehr Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet.

Claus Bohm und seine Kinder. Foto: Gordon Weiters/ Greenpeace

Gerichtsverhandlung nicht garantiert

Greenpeace sowie die drei mitklagenden Familien sind nun gespannt, was sie erwartet, wenn es denn überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Im Oktober 2018 wurde die Klage eingereicht. Im Februar 2019 sollte sich entscheiden, ob sie überhaupt zugelassen wird. Diese Entscheidung wurde seitens der Bundesregierung zum zweiten Mal, nun auf Ende Juni, verschoben. Damit verzögert die Regierung die inhaltliche Auseinandersetzung weiter, denn so liegt frühestens acht Monate nach Einreichung der Klage erstmals eine Stellungnahme der Regierung vor. Bis jetzt steht die Entscheidung noch aus. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts in Berlin beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer derzeit ein Jahr.

Deutschland könnte das 2020-Ziel noch erreichen

Aus Sicht von Greenpeace ließe sich das für 2020 gesteckte Klimaziel noch erreichen. Energieexpertin Anike Peters von der Umweltschutzorganisation betreut das Verfahren und verweist auf eine Studie des Fraunhofer-Instituts vom letzten August: „Um die Emissionen um 40 Prozent zu reduzieren, muss das älteste Drittel der Braunkohlekraftwerke sofort abgeschaltet werden. Weitere Braunkohleblöcke müssen gedrosselt werden. Und saubere Alternativen wie Sonne und Wind müssen – so wie es im Koalitionsvertrag der Großen Koalition steht – ausgebaut werden.“

Silke und Jörg Backsen. Foto: Gordon Welters/ Greenpeace

Auch die EU wird verklagt

Zehn Familien und ein Jugendverband, die gegen die Verletzung ihrer Grundrechte durch eine zu schwache Klimapolitik der EU klagen, haben am 11 Juli 2019 beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Berufung eingelegt. Die Klägerfamilien aus Europa, Kenia und Fidschi sowie der samische Jugendverband reagieren damit auf die Klageabweisung in erster Instanz durch das Europäische Gericht (EuG). Dieses hatte die Klage, in der die Familien das Europäische Parlament und den Rat der EU für den Schutz ihrer Grundrechte durch eine ambitioniertere Klimapolitik in die Pflicht nehmen, mit dem Argument abgewiesen, die Familien seien nicht ausreichend individuell betroffen.
In der Rechtsmittelschrift wenden sich die Anwälte gegen die enge Interpretation des erstinstanzlichen Gerichts mit Blick auf die direkte und individuelle Betroffenheit. Sie argumentieren, dass die Klägerinnen und Kläger auf besondere Art und Weise vom Klimawandel bedroht sind.

Die Recktenwalds von der ostfriesischen Insel Langeoog gehören zu den klagenden Familien. „Wir gehören nicht zu den großen Emittenten, die den Klimawandel maßgeblich verursachen, sondern wir leiden unter den Folgen“, sagt Maike Recktenwald. „Der Meeresspiegelanstieg und die durch den Klimawandel stärker werdenden Sturmfluten sind auf Langeoog schon jetzt zu spüren. Unsere Lebensgrundlage und die unserer Kinder ist in Gefahr. Die Politik handelt angesichts dieser dramatischen Situation nicht entschieden genug. Wir hoffen, dass das Gericht dies wahrnimmt und sich für Klimaschutz und unsere Grundrechte einsetzt.”

UPDATE: Klimapolitik der Bundesregierung vor Gericht

 

Gerichtsverhandlung: Donnerstag, 31. Oktober 2019, 10:00 Uhr

Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Plenarsaal, Az.: 10 K 412/18.

Die Verhandlung ist öffentlich, um Anmeldung wird gebeten: Tel. +49 30-9014-0

Ob Trockenheit, Starkregen oder Hitzeperioden: Wetterextreme treten in Deutschland immer häufiger auf. Die Erderhitzung ist in vollem Gange. Auch die ökologische Landwirtschaft ist davon betroffen. Die Bundesregierung tut zu wenig dagegen, klagen Landwirte und die Umweltschutzorganisation Greenpeace. Drei Bauernfamilien haben deshalb Ende 2018 gemeinsam mit Greenpeace die Regierung von Kanzlerin Angela Merkel auf wirksamen Klimaschutz verklagt. Sie wollen erreichen, dass Deutschland sein Klimaziel für 2020 doch noch schafft. Die Klägerinnen und Kläger sind der Auffassung, dass die Untätigkeit der Regierung sie in ihren Grundrechten beeinträchtigt. Nach nunmehr einem Jahr wird das Verwaltungsgericht Berlin die Greenpeace-Klimaklage am 31. Oktober verhandeln. Zum ersten Mal muss sich eine Bundesregierung für ihre Klimapolitik vor Gericht verantworten.

 

 

Verdorrte Viehweide im Sommer 2018. Foto: Gordon Weiters/ Greenpeace